Internationaler Kinderrechetag: Inklusion, psychische Gesundheit und Kinderschutz – was es braucht, um diese Kinderrechte zu stärken

Die Kija Wien weist anlässlich des Tags der Kinderrechte am 20. November auf Lücken in der Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention hin.

1. Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen

Auch in diesem Jahr gab es im Rahmen des Prüfprozesses zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Österreich ein aus kinderrechtlicher Sicht ernüchterndes Ergebnis. Der UN-Behindertenrechtsausschuss hob als eine der zentralen Problemstellen hervor, dass die Inklusion im Bildungsbereich oft weit hinter den behindertenrechtlichen bzw. kinderrechtlichen Standards zurückliegt. Als Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien können wir diesen Befund teilen: Vom Ausbau der persönlichen Assistenz im Bildungsbereich über den Platzmangel bei inklusiven Kindergartenplätzen bis hin zur notwendigen Ausweitung von Gesundheitsteams zur Sicherstellung der Inklusion muss in vielen Bereichen noch daran gearbeitet werden, die Kinderrechte effektiv zu gewährleisten.

2. Psychische Gesundheit

Depressionen, Essstörungen, Selbstverletzungen oder Suizidgedanken – immer mehr Kinder und Jugendliche leiden an psychischen Erkrankungen. Neben Armutsgefährdung und Schuldruck sind in den letzten Jahren auch Pandemieeinschränkungen und die Angst vor Klimakatastrophen oder Kriegen dazugekommen. Während auf der einen Seite das Problembewusstsein der betroffenen Familien steigt und diese aktiv Hilfe suchen, ist aber auf der anderen Seite das diagnostische und therapeutische Angebot für psychisch belastete Kinder nicht ausreichend vorhanden. Es gibt in Wien zu wenige Kassenverträge für Kinder- und Jugendpsychiatrie und zu wenig Behandlungsplätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Wartezeiten für Therapien, wie Psycho- oder Ergotherapien, sind oftmals nicht zumutbar.

Aus der Sicht der Kija Wien bedarf es einer weiteren Aufstockung der Kassenverträge sowie der Bettenkapazität im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

3. Kinderschutz

Im Kinderschutz hat sich im vergangenen Jahr viel Positives getan. So müssen mittlerweile alle Schulen und Kindergärten verpflichtend Kinderschutzkonzepte erstellen. Das braucht Personen, die die Verantwortung als Kinderschutzbeauftragte übernehmen, und vor allem zusätzliche Ressourcen.

Um das Kinderschutznetz noch dichter zu spannen, fordert die Kija Wien, Schutzkonzepte auch für den Freizeitbereich wie Ferienlager oder Sport- bzw. Musikvereine für Kinder als Verpflichtung zu etablieren. Als Hebel dabei könnten Bewilligungs- oder Förderrichtlinien der öffentlichen Hand dienen.

Auch im Gesundheitsbereich sind Kinderschutzkonzepte wichtige Werkzeuge, um Rechte junger Patient:innen zu gewährleisten und Krankenanstalten, Ambulatorien und Ordinationen zu sicheren Orten zu machen. Erste positive Beispiele machen Hoffnung auf eine weitere Ausrollung, doch eine gesetzliche Verpflichtung wäre wünschenswert.

 

Abschließend lädt die Kija Wien nochmals herzlich zur Konferenz „Kinderrechte als Chance und Auftrag im Klimaschutz“ am 21. November ein.