Jahresbericht 2021: Kinderschutzkonzepte sind in Krisenzeiten unverzichtbar!

Auch im Jahr 2021 war die die Kinder- und Jugendanwaltschaft (KJA) aufgrund der Covid-19-Pandemie vor allem mit den herausfordernden Folgen der Pandemie konfrontiert. Auch wenn einiges funktioniert hat, hat der Tätigkeitsbericht 2021 überwiegend gezeigt, dass die Umsetzung der Kinderrechte und damit die Wahrung der Interessen von Kinder und Jugendlichen noch immer zu wenig Beachtung gefunden haben.

Gerade Kinder und Jugendliche sind in einem noch nie dagewesenen Umfang in all ihren Lebensbereichen gefordert gewesen. Aus kinderrechtlicher Sicht können keine erheblichen Besserungen der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen seit der letzten Berichtslegung ausgemacht werden. Im Gegenteil, der Bericht zeigt eine Verschärfung der Gesamtsituation auf: unzureichende Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinderarmut, psychische, physische und sexuelle Gewalt, Wohnungslosigkeit bei jungen Erwachsenen, Leistungsdruck in der Schule oder die massiven Lücken im integrativen Schulbereich, bleiben Dauerbrenner aus dem „Mängelkatalog“, die eine sichere und sorgenfreie Kindheit für viele unmöglich machen.

Die Betrachtung der schwerwiegenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie macht insbesondere eines deutlich: Kinderschutzkonzepte sind gerade in Krisenzeiten unverzichtbar! Geregelte und funktionierende Leitlinien zum Schutz von Kindern, die an spezifische Organisationen angepasst und auf individuelle Bedürfnisse betroffener Kinder zugeschnitten sind, fehlen größtenteils: „Diese Kinderschutzrichtlinien müssen künftig ein unerlässlicher Teil der Umsetzung von Kinderrechten in allen Lebensbereichen werden, denn Kinderschutz ist nicht verhandelbar und muss zu jeder Zeit gegeben sein“, so die Kinder- und Jugendanwält:innen, vorausblickend auf das kommende Berichtsjahr.

Die KJA betont in ihrem Bericht aber auch das herausragende Engagement vieler Kolleg:innen, die sich in vielen Arbeitswelten Wiens für die Kinder und Jugendlichen eingesetzt haben. Die pandemiebedingte Krisensituation hat ebenso gezeigt, dass eine bundesweite Umsetzung wichtiger Maßnahmen zum Schutz der gesamten Bevölkerung möglich ist und rechtskonforme Covid-19-Konzept vorlegen um ihrer Tätigkeit weiter nachgehen zu können. Kinderschutzkonzepte sind auch hier die notwendige Ergänzung als Qualitätsmerkmal sämtlicher Einrichtungen. Denn jede Organisationseinheit kann durch die Entwicklung eines Kinderschutzkonzepts zur Wahrung der Kinderrechte beitragen. Dies voranzutreiben wird für die kommenden Jahre eines der dringendsten Vorhaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft sein.