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NAP für die Rechte von Menschen mit Behinderung: gravierende Mängel!

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien teilt die Auffassung zahlreicher Organisationen: Der aktuelle Entwurf des Nationalen Aktionsplans für die Rechte von Menschen mit Behinderung ist unzureichend! Er ist völlig ungeeignet, die Situation von Menschen mit Behinderung strukturiert und grundlegend zu verbessern. Bei den Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zeigt sich dies besonders deutlich. Entsprechend heißt es in der von der KJA Mitte Mai verfassten Stellungnahme: „Der Entwurf des NAP kann aus kinderrechtlicher Sicht nur als grob mangelhaft bezeichnet werden.“ Die KJA sieht essentielle kinderrechtliche Bedarfe nicht erfüllt. Besonders in den Bereichen Bildung und Gesundheit ist der Entwurf dringend zu überarbeiten. Nachzulesen ist die Stellungnahme hier.