Feiern wir die Kinderrechte: Stärken wir die Kinderrechte!
Denn, so Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal, „viele Kinder in Österreich werden nicht ausreichend vor Armut, mangelnder Bildung oder schlechter Gesundheitsversorgung geschützt. Für viele Kinder und Jugendliche ohne österreichische Staatsbürgerschaft gelten die Kinderrechte weniger als für andere. Kinder in Österreich können sich nicht an den UN-Kinderrechteausschuss wenden, wenn ihre Rechte verletzt werden. Und Lebensgrundlagen und Generationengerechtigkeit sind angesichts der weitgehenden Untätigkeit in der Klimakrise bedroht.“
Es braucht Verfassungsänderungen
Konkret geht es um vier verfassungsrechtliche Maßnahmen: die Verankerung aller Kinderrechte in der Verfassung, die Streichung des Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, die Ratifizierung des 3. Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention, welches Kindern und Jugendlichen Individualbeschwerden an den UN-Kinderrechteausschuss ermöglicht, und die Implementierung des Rechts auf intakte Umwelt in der Verfassung.
Gewalt, Armut und Diskriminierung dürfen wir nicht in Kauf nehmen
Derzeit gibt es vor allem drei Problembereiche, in denen diese Lücken zu schweren Kinderrechtsverletzungen führen: Gewalt, Armut und Diskriminierung. „Wenn es um Kinder und Jugendliche geht, haben wir als Gesellschaft eine besondere Verpflichtung“, betont Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs. „Es ist unsere Aufgabe, die Rechte jedes Kindes in Österreich zu gewährleisten. Sonst schaffen wir Gewalt, Ausschluss und Ohnmacht. Und damit behindern wir die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – und letztlich das Wachsen einer demokratischen Gesellschaft. Denn eine Demokratie muss Kindern und Jugendlichen Schutz, Teilhabe und Handlungsmacht ermöglichen.“
Die Kinderrechte sind unteilbar
Wesentliche Kinderrechte, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, auf Gesundheit, Freizeit oder Armutsbekämpfung, fehlen bis heute in der Verfassung. Besonders bedenklich ist auch der Gesetzesvorbehalt für zulässige Beschränkungen von Kinderrechten (Art.7), der in dieser Form dem Konzept der Kinderrechte grundlegend widerspricht. Denn er unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen, etwa nach ihrem Aufenthaltsstatus.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien lehnt eine Beschränkung der Kinderrechte strikt ab und verlangt, den Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern ersatzlos zu streichen. Dunja Gharwal und Ercan Nik Nafs fordern daher: „Alle Kinderrechte in die Verfassung. Und weg mit der Beschränkung von Kinderrechten!“
Auch Kinder aus Österreich wollen sich an den UN-Kinderrechteausschuss wenden
Kinder in Österreich haben noch immer keine Möglichkeit, sich direkt an den UN-Kinderrechteausschuss zu wenden. „Die fehlende Möglichkeit einer Individualbeschwerde an den UN-Kinderrechteausschuss ist eine Lücke im Bereich der Kinderrechte, die Österreich dringend schließen sollte“, formuliert es die Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal.
Dafür muss Österreich das 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention, das bereits lange unterschrieben wurde, endlich ratifizieren.
Recht auf intakte Umwelt schützt Kinder in Gegenwart und Zukunft
Die österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften haben bereits im April die Forderung der Kinder und Jugendlichen unterstützt, das Recht auf intakte Umwelt in der Verfassung zu verankern. Ercan Nik Nafs bringt es auf den Punkt: „Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention erwarten wir ein starkes, zeitgemäßes Zeichen für die Sicherung unser aller Lebensgrundlagen.“
Für ein volles gesellschaftliches Bekenntnis zu den Rechten der Kinder
„Erst wenn diese Lücken geschlossen sind, können wir sagen, dass der österreichische Staat die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ermöglicht“, betonen die Kinder- und JugendanwältInnen Dunja Gharwal und Ercan Nik Nafs.
Gemeinsam rufen die Kinder- und JugendanwältInnen die politischen EntscheidungsträgerInnen auf: „Werden wir dem feierlichen Anlass des 30-jährigen Jubiläums gerecht: Stärken wir die Kinderrechte jetzt durch die notwendigen verfassungsrechtlichen Änderungen!“