Keine guten Tage für Kinderrechte
„Aus Respekt vor Arbeitenden“ – Diese Begründung eines Politikers für die Kürzung der Mindestsicherung ist ein Tritt ins Gesicht für alle Familien mit Kindern und Jugendlichen, die täglich versuchen mithilfe dieser staatlichen Unterstützung trotz erschwerter Bedingungen ihren Kindern ein gutes Leben zu bieten. Anlässlich des Tags der Kinderrechte am 20. November, möchte die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien auf die traurige Entwicklung hinweisen, dass es zunehmend Praxis wird, populistische Politik auf Kosten der Kinder zu machen.
Kürzungen bei der Mindestsicherung für Personen, die für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zuständig sind, bedeuten eine massive Verletzung der Kinderrechte und verstärken nebenbei einen Diskurs der Abwertung und des Misstrauens in dem unterschiedliche Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt werden.„Hier hätten die politischen Akteure im Namen der Kinderrechte nicht nachgeben dürfen, sondern auf verbindliche und österreichweit einheitliche Standards insistieren müssen, die allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Lebenschancen ermöglichen“, betont Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.
Tag der Kinderrechte oder eher Tag der Rechte für Kinder aus wohlhabenden Familien?
Während politische EntscheidungsträgerInnen behaupten, dies sei eine gerechte Maßnahme um gegen „Faulheit“ anzutreten, werden viele Familien mit Kindern und Jugendlichen von einer bereits prekären Situation, in die Armut gedrängt. Was dies für Kinder bedeutet wissen wir aus der Praxis: „Familien, die von Armut betroffen sind, haben aufgrund des Drucks häufiger mit psychischen und körperlichen Krankheiten zu kämpfen, die Entfaltungschancen der Kinder werden zudem massiv eingeschränkt“, erklärt der Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs.
„Alle Kinder haben Rechte, außer Achmet, der ist geflüchtet.“ Leider ist dies nicht nur ein makabrer Witz aus den bekannten „alle Kinder“-Reimen, sondern in Österreich Realität. Am Sonntag, dem Tag der Kinderrechte, gibt es daher wenig Grund zu feiern. Die in einigen Bundesländern beschlossene Kürzung der Mindestsicherung für Menschen, die in den vergangenen sechs Jahren, weniger als fünf in Österreich gelebt haben, bedeutet eine massive Kinderrechtsverletzung. Gerade Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bedürfen unseren besonderen Schutz und Beistand.
Der Tag der Kinderrechte, sollte ehrlicher „Tag der Rechte für Kinder aus reichen Familien mit Aufenthaltsstatus“ heißen. Die UN Kinderrechtskonvention, die auch Österreich unterzeichnet hat, besagt jedoch, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben und nicht aufgrund der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds, benachteiligt werden dürfen.
Um solche Diskriminierungen zu vermeiden, fordern die beiden Kinder- und JugendanwältInnen Monika Pinterits und Ercan Nik Nafs, dass § 7, der die Kinderrechte in der österreichischen Verfassung einschränkt, aus dem Kinderrechte-Gesetz gestrichen und stattdessen alle Artikel der UN-KRK in der österreichischen Verfassung verankert werden.