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Weltmarkt Kinderhandel: moderne Sklaverei weltweit bekämpfen!

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Menschenhandel am 30. Juli soll erneut die Aufmerksamkeit auf den weltweiten Kinderhandel gerichtet werden. Laut der Schätzung von Unicef werden jährlich rund 1,2 Millionen Kinder Opfer von Menschenhandel. Von Kinderhandel ist dann die Rede, wenn die Betroffenen unter 18 Jahre sind und zum Zweck der Arbeitskraft, Prostitution, Pornografie, Bettelei, zur Begehung von strafbaren Handlungen oder der Entnahme von Organen ausgebeutet werden.

In diesem Zusammenhang gilt es das Augenmerk auch weiterhin auf die organisierte, sexuelle Ausbeutung von Kindern zu richten. Im Oktober 2020 wurde der „Fachkreis gegen sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen“ geschaffen, der aus Personen unterschiedlichster Bereiche besteht und Expertise und Strukturen gegen diese Form der Gewalt aufbaut. Ein kurzes Erklärvideo führt dazu in die Thematik ein. Als erste Anlaufstelle steht auch das Hilfstelefon BERTA für Betroffene zur Verfügung.

Aktuelle Problematik Leihmutterschaft: Kinderhandel auf Bestellung?

Art 35 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zu ergreifen um den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern. Gegenwärtig wirft der Krieg in der Ukraine eine Praxis auf, die jahrelang von der öffentlichen Diskussion unbeachtet geblieben ist und folgende Dramatik verdeutlicht: wie verhält es sich mit den „bestellten“ Kindern, die jetzt nicht abgeholt werden können? In Bezug auf Österreich könnte es sich um ein paar Dutzend Kinder handeln. Dieser Problematik widmet sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft unter anderem in der „Arbeitsgruppe Kinderhandel“, die sich der Prävention von Kinderhandel und dem Schutz von betroffenen Kindern widmet.

Nachhaltige und starke Kinderschutz-Strukturen gegen Kinderhandel

Auch Österreich ist als Transit- und Destinationsland von schweren Menschrechtsverletzungen bzw. Kinderhandel betroffen. Jedoch Betroffene von Kinderhandel zu erkennen, stellt für die beteiligten Behörden wie der Polizei, der Asylbehörde oder der Kinder- und Jugendhilfe eine große Herausforderung dar. Regelmäßige Schulungen für Polizeibeamt:innen, Sozialarbeiter:innen oder das Gesundheitspersonal zu diesen Gefährdungsdynamiken könnten für die Anzeichen von Kinderhandel bzw. deren Wahrnehmung sensibilisieren. Ebenso erfordert es eine bundesweit zugängliche Schutzeinrichtung für die Opfer. Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, die im Anlassfall Kinder aus dem Ausbeutungsverhältnis von Menschenhänlder:innen befreien.

Das Bundesministerium für Familien und Jugend hat für erste Hilfestellungen den Infofolder „Hintergrundinformation und Indikatoren zur Identifizierung von Opfern von Kinderhandel“ herausgebracht. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (www.kija.at) sind hierbei als Anlaufstelle vermerkt und im Bedarfsfall zu kontaktieren.

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention und dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, hat sich Österreich dazu verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die physische und psychische Genesung sowie die soziale Wiedereingliederung von Kindern zu fördern.

Weitere Informationen

https://www.wien.gv.at/menschen/integration/menschenrechtsstadt/buero.html
https://www.unodc.org/unodc/en/endht/photo-challenge.html
https://lefoe.at/ibf/
https://men-center.at/arbeitsbereiche/men-via/
https://austria.iom.int/news/ukraine-iom-austria-and-partners-raise-awareness-risks

Verdachtsmomente aus der Zivilbevölkerung können dem Bundeskriminalamt unter +43 677 61343434 oder unter menschenhandel@bmi.gv.at anonym gemeldet werden.