Kija zur WKJHG-Novelle: Eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz notwendig!
Die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft begrüßt die Stärkung des Kinderschutzes durch die geplanten Änderungen des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – WKJHG 2013. Positiv hervorgehoben werden insbesondere die Einführung verpflichtender Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Erneut betont die Kinder- und Jugendanwaltschaft jedoch die dringende Notwendigkeit eines eigenen Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetzes, um die Unabhängigkeit, Sichtbarkeit und Wirksamkeit der Interessenvertretung junger Menschen nachhaltig abzusichern. Ebenso fordert die Kija Wien eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie transparente Beschwerdemöglichkeiten als zentrale Elemente zeitgemäßer Kinderschutzstrukturen.



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