Kenne deine Rechte!
Know Your Rights!
Jede*r hat das Recht, gewaltfrei zu leben.
Jede*r hat das Recht, respektvoll behandelt zu werden.
Jede*r hat das Recht, auf die Toilette zu gehen.
Jede*r hat das Recht, gehört zu werden und mitzuentscheiden.
Jede*r hat das Recht auf Information.
Jede*r hat das Recht auf Bildung.
Jede*r hat das Recht auf bestmögliche Unterstützung.
Jede*r hat das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz.
Rechte-Checker:
Ist es okay, wenn …
… ich beleidigt, angeschrien oder runtergemacht werde?
o Nein. Das ist psychische Gewalt und nicht erlaubt. Artikel 5 BVG-Kinderrechte bestimmt, dass jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung hat und z.B. körperliche Bestrafungen und die Zufügung seelischen Leides verboten sind. Auch im Schulunterrichtsgesetz ist in § 47 geregelt, dass beleidigende Äußerungen verboten sind.
… jemand meine Noten laut vorliest?
o Nein, das verletzt dein Recht auf Datenschutz. Deine Note darf nur vorgelesen werden, wenn du ausdrücklich eingewilligt hast. Wenn du unter 14 bist, müssen deine Erziehungsberechtigten einwilligen.
… ich in der Ecke stehen muss?
o Nein. Das ist eine erniedrigende, beleidigende Strafe und verboten.
… meine Tasche oder mein Handy durchsucht werden?
o Nein. Das darf nur die Polizei. Eine Lehrperson dürfte es nur dann, wenn du es erlaubst. Lass dich aber nicht unter Druck setzen.
… ich in der Schule bestraft werde?
o Nein. Strafen sind nicht erlaubt. Es gibt eine Verordnung (das ist ein Rechtsdokument) namens Schulordnung, in der geregelt ist, welche Erziehungsmittel in der Schule angewendet werden dürfen. Genannt sind z.B. Anleitungen zur Reflexion, Aufforderungen oder Zurechtweisungen. Die Erziehungsmittel müssen möglichst unmittelbar erfolgen und in einem sinnvollen Bezug zum Verhalten stehen. Ist es notwendig, eine eskalierende Situation zu beruhigen, ist es zum Beispiel okay, wenn deine Lehrperson die Beteiligten auffordert, eine Zeitlang sitzen zu bleiben – aber nur so lange, wie unbedingt notwendig.
Wenn es aus erzieherischen Gründen notwendig ist, kannst du auch (dauerhaft) in eine Parallelklasse versetzt werden. Dagegen kannst du einen Widerspruch schreiben.
… ich Videos von meinen Lehrpersonen ins Internet stelle?
o Nein. Du darfst von niemandem Videos oder Bilder veröffentlichen ohne ausdrückliche Zustimmung. Damit würdest du das Recht der anderen Person am eigenen Bild sowie ihr Recht auf Datenschutz verletzen.
… ich andere Menschen an der Schule anschreie, bedrohe oder schlage?
o Nein. Das ist Gewalt und damit verboten. Außerdem sind auch Schüler*innen verpflichtet, hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu sein.
… ich zum Nachsitzen verpflichtet werde?
o Jein. Nachsitzen ist nur dann okay, wenn deine Anwesenheit an der Schule für das Erfüllen versäumter Pflichten notwendig ist (z.B. im Laborunterricht).
… ich aus der Klasse geschickt werde?
o Jein. Es ist nur erlaubt, wenn die Aufsichtspflicht gewahrt bleibt, du also bei einer anderen Aufsichtsperson bist oder dich die Lehrperson zumindest sieht.
… ich im Unterricht trinke und esse?
o Jein. Grundsätzlich darfst du trinken und essen, die Lehrperson kann es dir aber verbieten, wenn es den Unterricht stört.
… mir mein Handy abgenommen wird?
Jein. Bis zum Ende der 8. Schulstufe darf dir das Handy immer abgenommen werden, ab der 9. Schulstufe dann, wenn es stört. Das Handy muss dir nach Beendigung des Unterrichtes wieder zurückzugeben werden.
… ich, wenn ich es brauche, mehr Unterstützung als andere bekomme?
o Ja. Vor allem wenn du eine Behinderung (mit Diagnose) hast. Eine Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden (voraussichtlich mehr als 6 Monate andauernden) körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Unterricht zu erschweren. Damit du trotzdem ähnliche Chancen hast wie andere, kannst du besondere Unterstützung bekommen.
… ich während des Unterrichts auf die Toilette gehe?
o Ja. Es ergibt sich aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dass dir grundsätzlich niemand verbieten kann, auf die Toilette zu gehen. Dieser Artikel verbietet Folter und unmenschliche Behandlung. Dein*e Lehrer*in kann es dir aber verbieten, wenn du dich dadurch eindeutig dem Unterricht entziehen willst. Auch hast du nicht prinzipiell das Recht, gleichzeitig mit Klassenkolleg*innen auf die Toilette zu gehen.
… ich Ideen zur Gestaltung des Unterrichts einbringe?
o Ja. Du hast gemäß § 57a Schulunterrichtsgesetz das Recht, dich an der Gestaltung des Unterrichts und der Wahl der Unterrichtsmittel zu beteiligen. Du hast auch das Recht, Vorschläge und Stellungnahmen abzugeben.
… ich mich beschwere, wenn meine Rechte verletzt werden?
o Ja. Du darfst und solltest dich auch immer beschweren, wenn deine Rechte verletzt werden! Melde dich entweder bei einer Lehrperson oder dem Kinderschutzteam an deiner Schule oder bei der Kija.
Mehr Infos auf www.schoolchecker.at
Wenn ihr Unterstützung braucht, meldet euch!
Kinder- und Jugendanwaltschaft – kostenlos, vertraulich, anonym, wirksam.
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