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Das Kindeswohl ist auch für geflüchtete Kinder vorrangig zu beachten!

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien unterstützt die Empfehlungen der Kindeswohlkommission unter der Leitung von Irmgard Griss.

Der Endbericht der Kindeswohlkommission, die anlässlich von dramatischen Abschiebungen von in Österreich geborenen Kindern installiert wurde, zeigt dringenden Handlungsbedarf für das Asyl- und Fremdenrecht in Österreich auf. „Obwohl der Vorrang des Kindeswohls in der österreichischen Verfassung verankert ist, fehlen bei asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren von Minderjährigen klare Vorgaben, wie diese Kindeswohlprüfung in der Praxis zu erfolgen hat“, meint die Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal. Kindern wird laut Bericht viel zu oft das Verhalten der Eltern zugerechnet und es gibt keine eigenständigen Prüfkriterien, auch wenn sie nach österreichischer Rechtsordnung eigenständige Rechtssubjekte sind.

Auch fehlt nach Einschätzung der Kommission den zuständigen Behörden und Gerichten zum Teil notwendiges Wissen zu Kinderrechten bzw. kindgerechter Gestaltung von Verfahren. So wird beispielsweise das Recht auf Beteiligung und Information von betroffenen Kindern oft nur ungenügend gewährt. Der Kommissionsbericht zeichnet bei Asylverfahren von Minderjährigen ein trauriges Bild von willkürlichen Entscheidungen, Aneinanderreihungen von Textbausteinen ohne individuellen Bezug und mangelnder Qualitätskontrolle. „Hier braucht es dringend einen Weiterentwicklungsimpuls zur Umsetzung der verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte von Kindern und Jugendlichen“, ist Ercan Nik Nafs überzeugt.

Die Kindeswohlkommission weist auch auf langjährige Forderungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft hin, wie die Übernahme der Obsorge für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ab dem ersten Tag zu erfolgen hat. Es wird abermals aufgezeigt, dass die Sicherheit und die bestmögliche Entwicklung von geflüchteten Kindern nicht gewährleistet ist, wenn niemand zuständig ist, ihre Interessen zu wahren. Auch die unterschiedliche Betreuung von mündigen und unmündigen Flüchtlingen wird als problematisch erwähnt, ebenso wie die nach wie vor geltende Zulässigkeit von Schubhaft für Minderjährige.

Die Kinder- und Jugendanwält:innen sind überzeugt, dass die Analyse und die Empfehlungen der Kindeswohlkommission ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips in Österreich sind und fordern, dass diese von der Politik nun auch umgesetzt werden.