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All Inclusive: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

„Wir sind alle verschieden, wir sind alle gleich“, sind sich die Kinder- und Jugendanwält:innen Dunja Gharwal und Ercan Nik Nafs einig und nehmen den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember zum Anlass, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderung zu stärken und für die Würde, Rechte und das Wohl dieser Menschen einzutreten.

Schätzungen zufolge leben über 1 Milliarde Menschen weltweit mit einer Form von Behinderung, bei Kindern und Jugendlichen liegt diese Schätzung bei 150 Millionen Betroffenen. Im Alltag körper-, seh- oder gehörbehinderter Menschen gibt es viele Situationen, bei denen sie auf massive Probleme stoßen bzw. nicht partizipieren können: im öffentlichen Verkehr, im Bildungs- und Sportbereich, aufgrund fehlender baulicher Beschaffenheit der Zugang zu Kunst- und Kultureinrichtungen aber auch Leitstreifen sowie Gebärdendolmetscher fehlen. Das Spektrum der Behinderungen ist umfassend und beeinträchtigt sämtliche Lebensbereiche.

Von der Exklusion zur Inklusion

Überlegungen behinderte Menschen, trotz ihrer Behinderung zu integrieren, bezogen sich in Österreich in erster Linie auf Kinder und Jugendliche im schulischen Kontext und gehen sogar bis ins 16. Jahrhundert zurück. „Leider stand im Laufe der Geschichte aber nicht immer die Förderung behinderter Kinder im Vordergrund, sondern wurden oftmals eigene Einrichtungen geschaffen um nicht behinderte Menschen zu entlasten. Heute steht hingegen der Menschenrechts- und Gleichstellungsansatz im Vordergrund. Inklusion als allgemeinpädagogisches Konzept richtet sich gegen jede gesellschaftliche Ausgrenzung bzw. Benachteiligung von behinderten Menschen“, betonen die Kinder- und Jugendanwält:innen der Stadt Wien.

Behindertenrecht: Gleichheitsanspruch per Gesetz

Wichtige Rechtsgrundlagen zur Gleichstellung behinderter und nicht behinderter Menschen hat Österreich geschaffen. Im September 1992 sind die UN-Kinderrechtekonvention und 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Im Jahr 2011 schließlich das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte des Kindes. Alle Gesetzesbestimmungen postulieren dabei das Gleiche: das Recht jedes behinderten Menschen bzw. jedes behinderten Kindes, deren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, die Gleichbehandlung in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten bzw. die aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft zu erleichtern.

Teilhabegerechtigkeit: Der Weg in eine inklusive Gesellschaft

Auch wenn formalgesetzlich viel getan wurde, ist vor allem die Möglichkeit ein selbstbestimmtes Leben zu führen und voll in die Gesellschaft integriert zu sein für behinderte Menschen noch keine Selbstverständlichkeit. „Dazu können wir als Gesellschaft jedoch einen ganz zentralen Beitrag leisten, denn die Integration von Menschen mit Behinderung hängt auch von der Akzeptanzbereitschaft nicht behinderter Menschen ab“, sagt die Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal. Es geht um ein soziales Lernen, um eine Selbstverständlichkeit, auch Spielkameraden und Freund:innen bzw. Mitmenschen zu haben, die in ihrem Leistungsvermögen oder ihrer Ausdrucksformen anders sind und dennoch voll integriert und akzeptiert sind.

„Eine zentrale Forderung sozialer Gerechtigkeit ist daher eine inklusive Gesellschaft, an der jedes Mitglied das gleiche Recht auf individuelle Entwicklung entsprechend seiner Begabungen und Interessen hat. Eine gute und qualifizierte Teilhabe, ungeachtet seiner persönlichen Unterstützungsbedürfnisse“, resümiert der Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs.

Maxi Mittendrin – Kurzfilm von Jutta Jodlbauer