Weltflüchtlingstag: Kinder sind besonders schutzwürdig: ab Tag 1!
Die KJA fordert die unverzügliche Übernahme der Obsorge für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskinder (UMF) und macht anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni 2021 erneut auf die Schlechterstellung von Flüchtlingskindern in Österreich aufmerksam.
Im Jahr 2020 haben 1.370 UMF, darunter 109 unter 14-Jährige, in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt, doch nur 381 UMF wurden zum Asylverfahren zugelassen. Hoch ist auch die Zahl der Verfahren die eingestellt wurden, weil die Jugendlichen nicht mehr auffindbar waren und sich niemand für die zuständig fühlt. (Quelle: Asylstatistik Österreich 2020)
Wer kümmert sich um Flüchtlingskinder?
Während die unter 14-Jährigen unmittelbar nach ihrem „Aufgriff“ in die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe in die Bundesländer übergeben werden, ist das bei den über 14-Jährigen nicht der Fall. Sie werden in Quartiere des Bundes gebracht, wo es keine Regelung über ihre Obsorge gibt. Das heißt, dass die Jugendlichen keine Erziehungs- und Sorgeberechtigten haben, die sie bei rechtlichen oder gesundheitlichen Problemen vertreten bzw. ihnen als Vertrauenspersonen in einem für sie fremden Land zur Seite stehen können. Gesetzlich lässt sich diese unterschiedliche Behandlung nicht ableiten.
Kinderrechte für junge Flüchtlinge umsetzen!
Diese Ungleichbehandlung widerspricht auch klar den Kinderrechten, insbesondere:
• der Berücksichtigung des Kindeswohls iSd Art 3 UN-KRK und Art 1 BVG Kinderrechte
• dem Verbot von Diskriminierung gemäß Art 2 UN-KRK
• dem Schutz und Hilfe für Flüchtlingskinder iSd Art 22 UN-KRK.
Letzter Artikel besagt klar, dass die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zu treffen haben, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe erhält und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht. Seit Jahren steht Österreich deshalb in der Kritik, zuletzt durch den UN-Kinderrechtsausschuss im Februar 2020 und den UN-Menschenrechtsrat im Jänner 2021.
Aus genannten Grund fordert die KJA darüber hinaus eine Klarstellung im Familienrecht gemäß einer „Obsorge ab Tag 1“, damit alle Kinder und Jugendliche, die alleine nach Österreich flüchten, die bestmögliche Versorgung sowie die notwendige kindeswohlentsprechende Rechtstellung erhalten.