„Untätigkeit angesichts der Klimakrise ist eine Kinderrechtsverletzung“

Die KJA Wien unterstützt die Individualbeschwerde von Greta Thunberg und 15 weiteren Kindern und Jugendlichen wegen mangelnden Engagements angesichts der Klimakrise.

 

„Dass sich Kinder und Jugendliche an den Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen wenden, um entschiedene Anstrengungen für den Klimaschutz einzuklagen, begrüßen wir sehr“, so Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal. „In einer Zeit, in der es um nichts weniger geht als die Erhaltung der menschlichen Existenzgrundlagen, ist es nur logisch, dass die Kinderrechte ins Zentrum gestellt werden. Untätigkeit und Säumigkeit in der Klimapolitik sind Kinderrechtsverletzungen, weil sie die Lebensbasis zukünftiger Generationen zerstören und so das Leid von Kindern bewusst in Kauf nehmen.“ Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien ist  deshalb auch zuversichtlich, dass die Beschwerde vom UN-Ausschuss für Kinderrechte als zulässig eingestuft und ein Verfahren eingeleitet werden wird.

Für ein Kinderrecht auf intakte Umwelt

Kinder und Jugendliche aus Argentinien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Indien, Nigeria, Palau, Südafrika, Schweden, Tunesien, den USA und von den Marschallinseln haben die Beschwerde vorgebracht. Einige von ihnen leben somit auf Inseln, die im Meer versinken werden, wenn nicht schnellstens alles Menschenmögliche getan wird, um die Erderwärmung einzudämmen. Die meisten von ihnen werden Naturkatastrophen erleben. Und auch deren gesellschaftliche Auswirkungen.

Eine intakte Umwelt ist zentrale Lebensgrundlage für uns alle. Deshalb beantragten die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs im Frühjahr beim UN-Kinderrechterat in Genf die Erweiterung der UN-Kinderrechtskonvention um das Recht auf eine intakte Umwelt. Aufgrund der Dringlichkeit empfiehlt  die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien das Recht auf eine intakte Umwelt in Österreich zudem in Verfassungsrang zu heben. „Das heurige 30-jährige Jubiläum der Kinderrechte sollte nicht nur Anlass zum Feiern sein. Vielmehr müssen wir uns dafür einsetzen, dass ein Update der Kinderrechte um diesen so aktuellen und weltgeschichtlich bedeutsamen Aspekt erfolgt.“, so Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs.

Klage gegen fünf Staaten – jeder Staat ist gemeint

Die Individualbeschwerde von Kindern und Jugendlichen aus zwölf verschiedenen Ländern richtet sich gegen fünf Staaten. Gemeint sind aber alle Staaten der Erde. Auch die USA, die die UN-Kinderrechtskonvention nicht unterschrieben haben. Auch jene vielen, die die Konvention unterschrieben haben und die Kinderrechte trotzdem mit Füßen treten. Und auch jene Staaten wie Österreich, die zwar die Kinderrechte in der Verfassung verankert, aber das 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention entgegen den Forderungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften noch immer nicht ratifiziert haben und wo die Kinderrechte deshalb nicht auf internationaler  Ebene einklagbar sind.

Kinderrechte schützen heißt beim Klimaschutz entschlossen handeln

„Entschlossenes politisches Handeln jetzt! Das ist die Devise der Stunde zum Klimaschutz.“, so die Kinder- und JugendanwältInnen unisono. „Als Kinder- und JugendanwältInnen ist es unsere Pflicht, gegen die Ungerechtigkeit aufzutreten, die Kindern durch die Säumigkeit und Untätigkeit in der Klimakrise angetan wird.“