Strafmündigkeitsalter – aber welches? „Thema“ hat bei der KIJA nachgefragt!

Im März ist vor dem Hintergrund eines Missbrauchsfalls einer Zwölfjährigen durch unter 14-Jährige die Debatte um die Strafmündigkeit von Jugendlichen aufgekommen – konkret die Frage, ob Jugendliche unter 14 Jahren deliktsfähig sein sollen, d.h. ob sie vor Gericht Verantwortung für ihre Straftaten übernehmen müssen.

In Österreich sind Jugendliche ab dem 14. Geburtstag strafmündig und werden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Begehen sie davor Straftaten, bedeutet das nicht, das dies keine Konsequenzen hat. Es können beispielsweise Erziehungsmaßnahmen gesetzt werden. Die Sendung „Thema“ hat sich am 29. April dieser Thematik gewidmet und mit Expert:innen darüber gesprochen.

Peter Sarto von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, der rund 500 Kinder bis ins Erwachsenenalter begleitet hat, spricht ebenso über seine Erfahrung: „Jedes Kind, das Schwierigkeiten gemacht hat, hatte davor selbst große Probleme“. Auch Beatrice Baumgartner berichtet in der Sendung von der maßgeblichen und wegweisenden Unterstützung, die sie durch Peter Sarto als 11-Jährige erhalten hat.

Der Link zur Sendung findet sich hier.