Stellungnahme: Umsetzungsdefizite bei den Rechten behinderter Kinder und Jugendlicher

In Artikel 23 Absatz 1  UN-Konvention über die Rechte von Kindern (UN-KRK) besteht in Bezug auf Kinder und jugendliche Menschen mit Behinderungen die Verpflichtung der Vertragsstaaten die Würde des Kindes zu wahren, seine  Selbständigkeit zu fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft zu erleichtern. Auch die Österreichische  Verfassung sieht im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von  Kindern (B-VG Kinderrechte) den Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen vor. Gleichzeitig ist die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen auch in Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) festgeschrieben.

Diese rechtlichen Grundlagen und die sich daraus ergebenden Pflichten der Republik Österreich gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, sieht der Österreichische Behindertenrat in vielen Bereichen noch nicht umgesetzt. Denn die Realität zeigt, dass Kindern und Jugendlichen mit  Behinderungen ihre Menschenrechte in vielen Lebensbereichen verwehrt bleiben.

Gemeinsam mit der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, den Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, dem Netzwerk Kinderrechte Österreich sowie dem Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die  Rechte von Menschen mit Behinderungen, wurde eine Stellungnahme, mit einigen zentrale Punkten zur Lage behinderter Menschen in Österreich, erstellt.

Stellungnahme: Zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen