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Sexting: was ist das und was ist erlaubt?

Heuer fand am 6. Februar der Safer Internet Day statt.  Es geht darum, auf mehr Sicherheit im Internet aufmerksam zu machen. Dieses Jahr widmete sich „ECPAT – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung“ und die Kinder und Jugendanwaltschaft Wien dem Thema Sexting. Gemeinsam wollen wir hierzu mehr Informationen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene geben, sowie erklären, was erlaubt und was nicht erlaubt ist und wo es aus unserer Sicht noch Klärungsbedarf gibt. Mögliche Anlaufstellen können ebenso weiterhelfen.

Generell ist es so, dass Kinderrechte und deren Schutz auch im Netz gelten und sehr wichtig sind, sogar so wichtig, dass es ein eigenes General Comment zu den Kinderrechten im digitalen Raum, das GC 25 gibt . Was ist so ein General Comment? Sie erläutern den Inhalt der in dem betreffenden Vertrag festgelegten Rechte, skizzieren gelegentlich mögliche Verstöße gegen diese Rechte und geben Ratschläge an die Vertragsstaaten, wie sie am besten ihren Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention nachkommen können. Das ist besonders wichtig, da Kinderrechte in Österreich Verfassungsrang haben und daher besonders beachtet werden müssen (Infobroschüre zum GC 25 der Stiftung Digitale Chancen).

Was versteht man unter Sexting?
Sexting ist ein Begriff, der sich aus den Wörtern Sex und Texting zusammensetzt. Es bezieht sich auf den Austausch von sexuell expliziten Nachrichten, Bildern oder Videos über elektronische Medien, insbesondere über Mobiltelefone. Sexting kann zwischen Paaren oder Menschen in einer intimen Beziehung stattfinden, um ihre sexuelle Verbindung zu stärken oder einfach nur aus Spaß. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sexting auch Risiken mit sich bringen kann, insbesondere, wenn Inhalte ohne Zustimmung verbreitet werden oder in die falschen Hände geraten. Daher ist es wichtig, verantwortungsbewusst und respektvoll mit Sexting umzugehen und sicherzustellen, dass alle beteiligten Personen einverstanden sind. Eine der wichtigsten Voraussetzungen wurde bereits erwähnt und unsere Einschätzung dessen was okay ist und was nicht, handelt ausschließlich von einvernehmlichen Aufnahmen und Bildern, alles was gegen den eigenen Willen erstellt oder verbreitet wird ist per se verboten. Im Mittelpunkt der Thematik steht ein Gesetz, der §207a. Dieser soll möglichst genau regeln, was erlaubt ist und was nicht.

Was ist bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial?
Unter dieser Beschreibung versteht man Darstellungen, die sexuelle Handlungen von oder an Kindern beinhalten oder darauf abzielen, dies dem Betrachter glaubhaft zu machen. Es geht also darum, demjenigen/derjenigen, die dieses Material aufruft, vorzuspiegeln, das derartige sexuelle Handlungen stattgefunden haben. Illegal sind weiters Darstellungen mit Fokus auf die Geschlechtsteile von Personen unter 18 Jahren.

Was sind bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen?
Darunter versteht man insbesondere die Darstellungen, die minderjährige Personen von sich selbst bei sexuellen Handlungen herstellen, ohne dass eine Missbrauchssituation gegeben ist. Der Unterschied zum bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial liegt daher darin, dass diese Abbildungen freiwillig erstellt werden und damit diese Erstellung für die abgebildete Person meistens strafrechtlich nicht relevant ist.

Altersgliederung in Österreich:

  • minderjährige Person = Person unter 18 Jahre
  • unmündige minderjährige Person = Person bis 14 Jahre
  • mündige minderjährige Person = Person zwischen 14 und 18 Jahren
  • volljährige Person = Person ab 18 Jahren
  • strafmündige Person = Person ab 14 Jahren

Weitere Infostellen:

Rat auf Draht
Safer Internet
Internet Ombudsstelle