Neues Jugendschutzgesetz zu Alkohol, Rauchen und Ausgehzeiten
Das Jugendschutzgesetz will dich in deiner körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung unterstützen und dich somit vor Gefahren schützen. Das Jugendschutzgesetz ist aber nicht in allen Bundesländern gleich. Es gelten die Bestimmungen des Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst. Seit Mitte Februar 2019 sind die neuen Regelungen für Wien in Kraft, die den Alkoholkonsum strenger regulieren, die Altersgrenzen beim Rauchen anheben und die Ausgehzeiten festlegen.
Die wichtigsten Neuerungen im Detail
Alkohol: Ab 16 darfst du in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, wenn es kein hochprozentiger Alkohol ist. Unter 16 ist der Erwerb, Besitz und Konsum verboten. Auch wenn du schon offenkundig betrunken bist, darf an dich kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Gebrannte alkoholische Getränke darfst du erst ab 18 konsumieren. Dazu gehören z. B. Schnaps, Vodka, Likör, aber auch Mixgetränke mit gebranntem Alkohol wie z. B. Alkopops.
Rauchen: Ab 18 darfst du in der Öffentlichkeit rauchen. Unter 18 ist der Erwerb, Besitz und Konsum verboten. An Schulen gilt generelles Alkohol- und Rauchverbot. Andere Rausch- und Suchtmittel, die rauschähnliche und/oder bewusstseinsverändernde Zustände herbeiführen, darfst du nicht besitzen oder konsumieren. Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben von gebranntem Alkohol oder Tabak an Jugendliche unter 18 ist ebenfalls verboten. Geschäfte und Lokale müssen dein Alter überprüfen.
Ausgehen: Alleine ausgehen darfst du, wenn es deine Eltern erlauben,
- unter 14 Jahren:
- … von 05:00 bis 23:00 Uhr
- ab deinem 14. Geburtstag:
- … von 05:00 bis 01:00 Uhr
- ab deinem 16. Geburtstag unbeschränkt
Mit einer von deinen Eltern bestimmten Aufsichtsperson darfst du unbeschränkt weggehen.
In Österreich besteht für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger keine Ausweispflicht. Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du einen Ausweis haben, um dein Alter nachweisen zu können. Dein Alter nachweisen kannst du mit jedem amtlichen Lichtbildausweis, also Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis, Führerschein oder deiner edu.card (elektronischer Schülerausweis).
Missachtung der gesetzlichen Regelungen
Das Jugendschutzgesetz will dich in erster Linie schützen, dich aber auch darauf aufmerksam machen, für dich selbst Verantwortung zu übernehmen. Denn ein Gesetzesverstoß kann ernsthafte Folgen haben.
Wenn du Jugendschutzbestimmungen missachtest,
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- kannst du verwarnt werden.
- kannst du zu einem Gespräch bei der Kinder-und Jugendhilfe vorgeladen werden.
- kannst du ab dem 14. Lebensjahr mit einer Geldstrafe bis zu € 200,- bestraft werden für Dinge, die für dich nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, wie z.B. Tabakwaren, Alkohol, Drogen oder andere Suchtmittel, etc. Diese dürfen dir abgenommen werden. Du bekommst sie auch nicht mehr zurück und kannst keinen Ersatz dafür fordern. Außerdem können auch deine Eltern eine Strafe bis € 700,- oder Unternehmen eine Strafe bis zu € 15.000,- bekommen.
Informiere dich näher über deine Rechte in der Broschüre „#jugendschutz“ (4 MB PDF)