Klimaaktivist:innen fordern die Einhaltung der Verfassung!
Die Chancen von Kindern und Jugendlichen auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung werden durch zu wenig entschlossenes Handeln angesichts der Klimakrise gemindert. Das ist, so die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft, ein Verfassungsbruch.
Anlässlich des weltweiten Klimastreiks am 23. September fragen die Wiener Kinder- und Jugendanwält:innen Dunja Gharwal und Ercan Nik Nafs: „Was tut die Politik, damit die Kinder von heute und morgen im Angesicht der Klimakrise die gleichen Chancen auf ein gesundes und gewaltfreies Leben haben wie ihre Eltern und Großeltern?“ Und sie fügen die Antwort gleich hinzu: „Viel zu wenig. Und damit verletzen politische Entscheidungsträger:innen das in der österreichischen Verfassung verankerte Prinzip der Kindeswohlvorrangigkeit, das auch verpflichtet, die Interessen zukünftiger Generationen zu berücksichtigen.“
Kinderrechte und Klimaschutz sind untrennbar miteinander verbunden
Diese Grundprinzipien der Kinderrechte sind im Art. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern festgeschrieben. Auch der UN-Kinderrechteausschuss hat schon mehrmals betont: Es steht außer Frage, dass insbesondere das Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip den Staat zu gesetzlichen Regelungen zum Schutz der besonders betroffenen Gruppe der Kinder und Jugendlichen verpflichtet. Klima- und Umweltschutz sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte auf Leben und Entwicklung, auf Schutz der Gesundheit, aber auch auf Information und Partizipation sowie auf einen angemessenen Lebensstandard wahrnehmen können.
Seit fast vier Jahren streiken Menschen weltweit gemeinsam für das Klima. Besonders oft sind es Kinder und Jugendliche. Ihre Stimmen sind unüberhörbar. Sie haben die Wissenschaft auf ihrer Seite und haben selbst zahlreiche Expertisen ausgearbeitet. Denn sie wissen, was auf sie und folgende Generationen zukommen kann, wenn die Politik nicht richtig handelt. Allein die psychische Belastung, die das bedeutet, verursacht großes Leid. Dazu kommen die schon spürbaren direkten Auswirkungen der Klimakrise wie Hitze, extreme Unwetter und Überschwemmungen.
Lebenschancen sichern, wie es die österreichische Verfassung verlangt
Die Kinder- und Jugendanwält:innen stellen fest: „Die Bundesregierung, aber auch alle Landesregierungen und sonstigen politischen Entscheidungsträger:innen sind nicht nur aufgefordert, sondern verfassungsrechtlich verpflichtet, schnell, umfassend und entschlossen zu handeln, um die Zukunft der Kinder zu schützen.“
Die bestehenden Gesetze und Verpflichtungen erfordern:
– entschiedenes und rasches Handeln zur Eindämmung der Klimakrise und dadurch Berücksichtigung von Generationengerechtigkeit und Kindeswohlvorrangigkeit,
– Schaffung besserer gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Bewältigung der Klimakrise, insbesondere eines Klimaschutzgesetzes,
– Integration der wirkungsorientierten Folgenabschätzung, auch im Sinne zukünftiger Generationen, in jeden Gesetzgebungsprozess, der Kinder und Jugendliche betrifft,
– Beseitigung aller Subventionen zur Förderung von Verkehrsträgern, die die Rechte von Kindern auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit untergraben (wozu sich Österreich nach dem kombinierten 5. und 6. periodischen Bericht des UN-Menschenrechtsbeirats über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Österreich bereits verpflichtet hat),
– Raschest mögliche und umfassende Umsetzung der Energiewende sowie
– eine Steuerreform, die das Klima schützt, Ungleichheit verringert und Armut verhindert, damit wir als Gesellschaft den kommenden Herausforderungen gewachsen sind und die folgenden Generationen eine Chance auf ein angemessenes Leben haben.
Dunja Gharwal und Ercan Nik Nafs betonen: „Es geht bei diesen Maßnahmen vor allem auch um eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen. Die Kinder und Jugendlichen als Entscheidungsträger:innen der Zukunft dürfen nicht mit der Bewältigung der Klimakrise alleine gelassen werden. Deswegen muss jetzt schnell und entschlossen gehandelt werden. Wir erklären uns deshalb nicht einfach nur solidarisch mit den Forderungen der Klimaaktivist:innen. Wir fordern alle Entscheidungsträger:innen auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung endlich nachzukommen.“