KJA fordert Schließung der Josefstadt
Delinquente Jugendliche gehören nicht in den Knast. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert seit Jahren die alternative Unterbringung und Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen sowie die Einrichtung eines eigenen Jugendgerichtshofes. Die Haftanstalt Josefstadt ist mit ihren Strukturen und Räumlichkeiten kein Platz für Erwachsene und schon gar nicht für Jugendliche, so Monika Pinterits und Ercan Nik Nafs, von der Kinder- und Jugendanwaltschaft der Stadt Wien.
Im Jahr 2003 wurde ein knapp 14-jähriger Junge in der U-Haft im „Jugendgefängnis“ Josefstadt vergewaltigt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft bot dem schwer traumatisierten Jugendlichen und seiner Familie Hilfestellung. Bereits damals ersuchte die KJA in einem Schreiben an den damaligen Bundeskanzler sich mit der Situation der Jugendlichen in der Josefstadt zu beschäftigen.
Seit Juli 2003 existiert in Wien keine eigene Jugendgerichtsbarkeit mehr. Zwar wurden Medien zu einem „Lokalaugenschein“ durch die Justizanstalt Josefstadt geführt und seitens des BM für Justiz ein Jugendbeirat eingerichtet, der an strukturellen Verbesserungen im Bereich der Jugendhaft arbeitete. Entgegen der Warnung sämtlicher ExpertInnen aus dem Bereich der Jugendarbeit konnte die Schließung des Wiener Jugendgerichtshofes aber nicht verhindert werden.
In einer Ruck-Zuck Aktion wurden in der Josefstadt Zellen und Freizeiträume, die bisher von erwachsenen Häftlingen genutzt wurden, für den Jugendstrafvollzug adaptiert, damit schien das Kapitel vorerst erledigt.
ExpertInnen klar für alternative Unterbringung von jugendlichen StraftäterInnen
Als 2013 die Vergewaltigung eines 14-jährigen Untersuchungshäftlings in der Vollzugsanstalt Josefstadt bekannt wurde, richtete das Bundesministerium für Justiz eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „Untersuchungshaft für Jugendliche – Vermeidung, Verkürzung, Vollziehung“ ein, an der auch die KJA teilnahm.
Im Oktober 2013 wurden insgesamt 35 Empfehlungen präsentiert, wobei es allgemeinen Konsens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gab, Untersuchungshaft bei Jugendlichen eher zu vermeiden und im Extremfall bestmöglich zu vollziehen beziehungsweise alternative Unterbringungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Die Empfehlungen der Expertinnen und Experten wurden in das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung aufgenommen. Bis auf strukturelle Verbesserungen hat sich für die betroffenen Jugendlichen nicht viel geändert – sie sitzen weiterhin im “grauen Haus“ ein. Eine wirkliche (Re-) Sozialisierung ist in solchen strukturellen Bedingungen nicht möglich – auch wenn das Bemühen Veränderungen und Verbesserungen voranzutreiben seitens der Hilfesysteme vorhanden ist.
Jugenddelinquenz ist ein sehr komplexes, gesellschaftspolitisches Thema, das auch nur ganzheitlich zu diskutieren sein wird, so Ercan Nik Nafs, Kinder- und Jugendanwalt.
Neben präventiven Maßnahmen, um jugendliche Delinquenz möglichst zu verhindern, müssen Bedingungen geschaffen werden, damit diese von unserer Gesellschaft sehr leicht in Vergessenheit geratenen jungen Menschen auch eine Chance für ein erfülltes Leben bekommen.
So wie es sich derzeit darstellt, wird es keine budgetären Mittel geben, um alternative Unterbringungen für Jugendliche zu schaffen. Bei der Jugendgerichtsbarkeit einzusparen bedeutet eine kontraproduktive gesellschaftliche Entwicklung zu fördern.
„Fehlende Handlungskompetenzen von delinquenten Jugendlichen zu verändern, sollte uns allen ein besonderes Anliegen sein, denn eine Gesellschaft hat auch die Verantwortung keinen jungen Menschen unter die Räder kommen zu lassen“, so Pinterits und Nik Nafs. „Aus diesem Grund fordern wir mit Vehemenz die alternative Unterbringung und Betreuung von delinquenten Jugendlichen sowie die Einrichtung eines eigenen Jugendgerichtshofes.“