Kinderschutzrichtlinie der Kija = Kinderschutz leben
Wir, die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien, setzen uns für die Einhaltung der Kinderrechte ein um die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Stärkung ihrer Rechte zu verbessern. Dazu gehört auch, dass wenn wir mit jungen Menschen direkt in Kontakt treten, ihnen immer respektvoll, wertschätzend und empathisch begegnen. Trotzdem kann es vorkommen, dass dies aus den unterschiedlichsten Gründen manchmal nicht gelingt. Die Kija Wien hat daher eine Kinderschutzrichtlinie (KSR) erarbeitet, um den Kinderschutz in diesem Kontext, aber auch darüber hinaus, bestmöglich zu gewährleisten. Sollte es einmal zu einem Vorfall gekommen sein, geht es zudem auch darum, eine professionelle Reflektion der Vorkommnisse vorzunehmen und künftige Vorgehens- bzw. Verhaltensweisen zu optimieren.
Diese Kinderschutzrichtlinie gilt aber nicht nur für interne Mitarbeitende sondern auch für alle Personen, die im Namen bzw. Auftrag der Kija tätig werden, sowie für jene, die in Kooperation mit der Kija Projekte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durchführen. Ebenso dient die KSR Betroffenen wie auch Organisationen und Kooperationspartner:innen als Orientierung, wie in der Kija gearbeitet wird.
Die Kinderschutzrichtlinie ist auch im Downloadbereich der Kija-Website veröffentlicht.