Kinderrechtsverletzungen durch Asylgesetz-Änderungen
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs weisen zum wiederholten Male auf die massiven Kinderrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Gesetzesänderungen betreffend Asyl-, Fremdenpolizei- und Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)-Verfahrensgesetz hin. Mit Inkrafttreten der Verordnung wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung nicht mehr ausreichend gewährt sein.
Schutz von Kindern nicht gewährleistet
Bei keiner der geänderten Bestimmungen – von der Hinderung der Einreise bis zur Zurückschiebung – wurde auf die besonderen Schutzbedürfnisse für Kinder und Jugendliche Rücksicht genommen.
Allein geflüchtete Minderjährige und Familien mit (Klein-)Kindern können in Registrierzentren bis zu 14 Tage inhaftiert werden, sobald die willkürlich festgelegte Obergrenze von 37.500 erreicht ist. Die Kijas Österreich zweifeln vehement an, dass in den Registrierstellen das Kindeswohl berücksichtigt werden kann.
Besonderer Schutz für Flüchtlingskinder
Bei allen staatlichen Maßnahmen, die unter 18-Jährige betreffen, ist neben der UN-Kinderrechtskonvention und anderen internationalen Bestimmungen, das Bundesverfassungsgesetz für Kinderrechte (BVG) zu beachten: Jedes Kind hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung, sowie auf Wahrung seiner Interessen (BVGKR, Artikel 1). Für Flüchtlingskinder und Kinder, die von ihrer Familie getrennt wurden gilt besonderer Schutz (iSd Art. 2 BVGKR, isd. Art. 22 UN-KRK).
Jegliche Form der Diskriminierung, etwa aufgrund der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds sind auch völkerrechtlich strikt abzulehnen (UN-Kinderrechtekonvention, Artikel 2). Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs ersuchen dringend um eine Überarbeitung und Abänderung des Gesetzes unter vollster Berücksichtigung der Kinderrechte.
Weitere Informationen
Stellungnahme der Kijas an das BMI