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Welttag Menschenhandel 30. Juli: Kinder sind keine Ware – Kinderhandel stoppen, auch in Österreich!

Bewusstsein, Aufklärung, Strukturen: Opfer von Kinderhandel brauchen unseren Schutz!

Um die kriminellen Machenschaften von Kinderhandel in den Blickpunkt von Bevölkerung und Politik zu rücken, beschloss die UN-Generalversammlung 2013 den Welttag gegen Menschenhandel ins Leben zu rufen. Der UN-Bericht im darauffolgenden Jahr dokumentierte weltweit 40.177 Beispiele aus 152 Ländern. Danach ist etwa ein Drittel der Opfer von Menschenhandel minderjährig.

Zum diesjährigen Welttag gegen Menschenhandel am 30. Juli fordert die KJA mehr Hilfe und die Schaffung entsprechender Strukturen für betroffene Kinder ein. Laut der Schätzung von Unicef werden jährlich weltweit rund 1,2 Millionen Kinder Opfer von Menschenhandel.

Von Kinderhandel ist dann die Rede, wenn die Betroffenen unter 18 Jahre sind und zum Zweck der Arbeitskraft, Prostitution, Pornografie, rituellen Gewalt, Bettelei, zur Begehung von Straftaten oder der Entnahme von Organen ausgebeutet werden. Auch in Österreich finden solche massiven Menschenrechtsverletzungen statt. Das Bundesministerium für Inneres verzeichnete im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie 2020 und den damit erschwerten Kontrollmöglichkeiten 66 Fälle, darunter 10 minderjährige Kinder, davon 6 männliche und 4 weibliche Opfer. Die Dunkelziffer liegt wie so meist oft höher.

Betroffene von Kinderhandel zu erkennen stellt für die beteiligten Behörden wie der Polizei, der Asylbehörde oder der Kinder- und Jugendhilfe, eine große Herausforderung dar. Regelmäßige Schulungen für Polizeibeamt:innen, Sozialarbeiter:innen oder das Gesundheitspersonal zu diesen Gefährdungsdynamiken, könnten für die Anzeichen von Kinderhandel bzw. deren Wahrnehmung sensibilisieren. Auch haben die betroffenen Kinder und Jugendlichen meist kein Opferbewusstsein und stehen zu den ausbeutenden Familienangehörigen oder sonstigen Ausbeuter:innen in einem völligen Abhängigkeitsverhältnis. Oftmals werden sie ihren Eltern oder Obsorgeberechtigten auch einfach „abgekauft“. Oder sie sind von Gewalt gegen sie selbst und ihre Familien bedroht. Hinzu kommen oft Sprachbarrieren, fehlende oder gefälschte Dokumente entrechten diese Kinder zusätzlich.

Nachhaltige und starke Kinderschutz-Strukturen gegen Kinderhandel

Während es für betroffene Frauen und Männer spezialisierte Beratungs- und Betreuungsstellen gibt, ist ein solches Angebot für Kinder und Jugendliche auf Bundesebene noch immer nicht vorhanden. Da der Kinderschutz im Verantwortungsbereich der Bundesländer liegt, braucht es hier eine Ebenen-übergreifende Kooperation zur Herauslösung der Opfer aus ihren Zwangsverhältnissen. Sind Kinder als Opfer von Kinderhandel identifiziert, muss ihr Schutz umgehend in einer sicheren und anonymen Umgebung höchste Priorität haben, da in der Regel seitens der Täter:innen versucht wird, diese Kinder zurückzubekommen. Notwendig sind hier viel Zeit und eine engmaschige sozialpädagogische Betreuung, um ihnen die Angst vor einer weiteren Bedrohung durch ihre Ausbeuter:innen zu nehmen. Dringend bedarf es daher auch eines professionellen Risiko- und Schutzmanagements.

Kinderschutz ist ein gesetzlicher Auftrag

Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention und dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, haben Kinder das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Auch Österreich hat sich somit verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen um die physische und psychische Genesung sowie die soziale Wiedereingliederung von Kindern zu fördern, die Opfer von Ausbeutung geworden sind (siehe Artikel 39 UN-KRK und Artikel 5 BVG-Kinderrechte). Die KJA fordert daher, dass Österreich seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt und eine spezialisierte Schutzeinrichtung für Kinder und Jugendliche, die von Kinderhandel bedroht sind oder Opfer geworden sind, einzurichten.