Kein Kind darf ohne Krankenversicherung sein!

Vorschlag zur Lückenschließung: Anbindung der Krankenversicherung an den Kindergarten- bzw. Schulbesuch

Schätzungen zufolge sind in Österreich aktuell rund 2.000 Kinder und Jugendliche von der Situation betroffen, keine Krankenversicherung zu haben. Somit besteht offensichtlich eine Gesetzeslücke im Sinne der bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen.

Denn gemäß Art. 24 der Kinderrechtskonvention anerkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Keinem Kind darf der Zugang zu Gesundheitsdiensten vorenthalten werden. Auch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern normiert das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung des Kindes.

Caritas, Diakonie, Kinder- und Jugendanwaltschaft und Liga für Kinder- & Jugendgesundheit haben einen Vorschlag ausgearbeitet der Lücken in der Krankenversicherung für Kinder schließen soll. Die Krankenversicherung soll an den Kindergarten- bzw. Schulbesuch gebunden werden. Kinder ohne Krankenversicherung können über ihren Kindergarten- bzw. Schulbesuch ins allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) einbezogen werden. Diese Anbindung der Pflichtversicherung an den Kindergarten- bzw. Schulbesuch bietet sich als Lösung an, da eine große Gruppe von Kindern und Jugendlichen erfasst werden und dies ebenso auf den dauerhaften Aufenthalt von Kindern abstellt.

Umsetzung des Rechts auf Gesundheit – ein erster Ansatz

Wenn Kinder mit erhöhtem medizinischen Betreuungsbedarf oder chronischen Erkrankungen keinen Zugang zu adäquater Gesundheitsversorgung bzw. Therapien haben, ist das Kindeswohl massiv gefährdet. Ambulanzen der Hilfsorganisationen wie AmberMed oder die Marienambulanz können diesen Bedarf nicht alleine abdecken. Kommt es zu einem Notfall kann die Rettung das Kind zwar in ein Krankenhaus bringen, diese stellt aber die Behandlung voll in Rechnung. Diese Beträge können von armutsgefährdeten Familien (die sich keine Selbstversicherung leisten können) unmöglich beglichen werden. Schulkinder und Jugendliche können ohne Krankenversicherung nur erschwert an schulischen Ausflügen teilnehmen, oftmals seitens der Schulen. Ebenso dürfen sie ohne Versicherung nicht an Feriencamps oder schulischen Projekttagen teilnehmen.

Kinder ohne Krankenversicherung – Vorschlag zur Lückenschließung im Sinne der Kinderrechte