Jahresbericht 2020

Ein Jahr in der Allgegenwärtigkeit von Corona mit weitreichenden Folgen für Kinder und Jugendliche!

Jahresbericht 2020

Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien war mit einem herausfordernden Jahr in der Allgegenwärtigkeit der Covid-19-Pandemie konfrontiert und hält im Jahresbericht 2020 in diesem Kontext Rückschau hinsichtlich ihres Auftrags – dennoch bzw. jetzt erst recht auf die Wahrung der Kinderrechte zu achten.

Um die umfangreichen Tätigkeitsbereiche der Kinder- und Jugendanwaltschaft leserfreundlicher zu gestalten, präsentiert sich der Jahresbericht 2020 in neuer struktureller und gestalterischer Form. Die klare Gliederung nach Schwerpunkten, jeweils mit einer Einleitung versehen, erleichtert die Orientierung und veranschaulicht die vielfältige Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft.

Vorrangig betrachtet der Bericht somit die Covid-19-Pandemie, die das gesamte Jahr 2020 stark prägte und sich auf Kinder und Jugendliche besonders negativ auswirkte. Durch die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und die Gegenmaßnahmen der Regierung traten die Missstände in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen noch deutlicher als sonst zutage.

Darüber hinaus berichtet die KJA wie gewohnt über ihre Tätigkeitsschwerpunkte und die zentralen Herausforderungen. Dabei erwiesen sich einige Themen als „Dauerbrenner“. Für die Kinder- und Jugendanwaltschaft zeigt sich somit, dass diese Wiederholungsschleife deutlich den dringenden Handlungsbedarf aufrechterhält.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet ein Thema, das als Querschnittsmaterie alle Arbeitsbereiche betrifft und im Jahr 2020 vor allem durch die Rolle der Kinder- und Jugendanwaltschaft im Rahmen der Wiener Kinder- und Jugendstrategie an Bedeutung gewonnen hat: die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in sämtlichen Lebensbereichen.

Der Bericht schließt mit einer Conclusio und einem Ausblick auf das Jahr 2021. Wenn der Ausnahmemodus weiterhin bestehen bleibt, braucht es eine gute Strategie. Dazu muss das Wohl der Kinder und Jugendlichen bei der Krisenbewältigung ausnahmslos berücksichtigt und ihr Recht auf Mitgestaltung und Mitentscheidung bei ihren elementaren Bedürfnissen gewahrt werden. Die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft hat im letzten Jahr stark an Dringlichkeit gewonnen. Es ist höchst an der Zeit, die Kinderrechte in den Fokus zu rücken – denn Kinderrechte kennen keinen Lockdown.