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Der Jahresbericht 2022 der Kija Wien ist online!

Am 21. Juni 2023 wurde der Jahresbericht 2022 der Kinder- und Jugendanwaltschaft im Wiener Landtag angenommen. Damit hat die Kija Wien die Politik umfangreich über die Lage der Kinder und Jugendlichen in Wien informiert. Diese ist nun gefordert, Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Kinderrechte zu ergreifen und zur Verbesserung der Lebenssituationen von Kindern beizutragen.

Kinderrechte als Fixpunkt einer zukunftsfähigen Gesellschaft

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien (Kija Wien) wurde im Jahr 1992 eingerichtet und konnte damit im Jahr 2022 auf herausfordernde, aber auch stolze 30 Jahre Tätigkeit zurückblicken. Ein weiteres rundes Jubiläum begeht das Monitoring von Wohngemeinschaften und Krisenzentren: Es wird seit zehn Jahren durchgeführt und kann auf eine erstaunliche Bilanz zurückblicken – allein im Jahr 2022 fanden 95 Monitoring-Besuche statt.

„Auch wenn in Österreich die Durchsetzung der Kinderrechte und damit die Lage der Kinder grundsätzlich verbessert wurde, verschärfen sich in vielen Bereiche stetig die Lebenssituationen von Kindern. Vor allem Kinderschutz in der Familie, Kinderarmut und die Inklusion von behinderten Kindern, bleiben Dauerbrenner aus dem ‚Mängelkatalog‘, die eine sichere und sorgenfreie Kindheit für viele unmöglich macht“, betont Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal.

Kinder können aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bei ihren Familien leben. Bereits Kleinkinder müssen in Krisenzentren oder Wohngemeinschaften untergebracht werden. Der massive und anhaltende Personalmangel im sozialpädagogischen Bereich erschwert die Einhaltung der behördlichen Standards, ganz abgesehen vom permanenten Platzmangel. Beziehungsabbrüche sind für viele junge Menschen in der Vollen Erziehung der Kinder-und Jugendhilfe eine sich wiederholende schmerzliche Erfahrung. Hier braucht es vor allem mehr Engagement, um junge Menschen für dieses Berufsfeld zu gewinnen. Die entsprechende Aufmerksamkeit der Verantwortungsträger:innen ist hier gefordert.

Bundesregierung bei Kinderarmut gefordert

Kinderarmut wird seit Anbeginn der Kija Wien als vieldimensionales Thema wahrgenommen und auch hier ist eine Zunahme zu verzeichnen – jedes 3. Kind in Wien ist von Armut betroffen. Bedenklich sieht die Kinder- und Jugendanwaltschaft in diesem Zusammenhang die Säumigkeit der Bundesregierung hinsichtlich des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie. Per Ministerratsbeschluss hat sich die Bundesregierung 2021 zur Bekämpfung von Kinderarmut bekannt, bis heute gibt es keinen entsprechenden Nationalen Aktionsplan. Besonders häufig von Armut betroffen sind Kinder mit besonderen Bedürfnissen, denn Armut und Behinderung gehen oft Hand in Hand. Ihnen fehlt der Zugang zu adäquaten integrativen Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie ausreichenden Sozialleistungen. Schon Kleinkinder warten oft jahrelang auf einen Kindergartenplatz. „Damit haben diese Kinder folglich weniger Chancen eine Ausbildung abzuschließen, einen Job zu finden und aktiv an der Gesellschaft teilzuhaben. Somit sind sie nicht nur in finanzieller Hinsicht arm, sondern auch aufgrund der sozialen und strukturellen Barrieren in ihren Entwicklungsmöglichkeiten und Lebensperspektiven eingeschränkt. Echte Inklusion kann diesen Kreislauf durchbrechen“, sagt die Kinder- und Jugendanwältin.

Das Wohlergehen von Kindern muss Fixpunkt und gleichermaßen Maßstab einer zukunftsorientierten Politik und Gesellschaft sein. Wir alle sind aufgefordert, Kinder in rechtliche und planerische Prozesse mitzudenken und miteinzubeziehen. „Gelebte Partizipation ist nicht nur eine Grundhaltung, sondern kann ohne Zweifel die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen maßgeblich verbessern. Dafür wird sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft auch die nächsten 30 Jahre einsetzen“, schließt Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal.