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Umgang mit Darstellungen von Kindesmissbrauch und sexualisierten Bildern Minderjähriger: neuer Leitfaden

Bei Kenntnis von Missbrauchsmaterial ist es ausschlaggebend, schnell und verantwortungsvoll zu handeln. Ein neuer Handlungsleitfaden bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Fachkräfte.

Ein prominenter Fall rund um den Besitz von sexualisierten Darstellungen Minderjähriger brachte das Thema letztes Jahr in den öffentlichen Fokus. Es folgte eine Verschärfung des Straftrechts und ein breiter öffentlicher Diskurs darüber, wie mit Straftäter:innen umzugehen ist und welche Begrifflichkeiten angemessen sind. Die Komplexität spiegelt sich in der Benennung des Paragrafen.

§ 207a StGB – Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen.
Die im Rahmen der Verschärfung des §207a StBG erfolgte Abkehr vom verharmlosenden und ungenauen Begriff der Kinderpornographie ist zu begrüßen. Zu sehr lädt er dazu ein, darüber hinwegzutäuschen, dass jede derartige Darstellung eine Straftat darstellt. Gleichzeitig berührt der Paragraf die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen, da die Hälfte der circa 2.000 Tatverdächtigen bei Anzeigen nach §207a StGB nicht volljährig sind. Jugendliche oder Kinder teilen in ihrem Alltag mitunter unbedarft Bilder und Videos mit weitreichenden Konsequenzen und unbekannten Risiken. Umso wichtiger ist es, Kindern und Jugendlichen kompetent zur Seite zu stehen und sie gemeinsam zu schützen.

Gemeinsam für digitalen Kinderschutz und sicheren Umgang

ECPAT Österreich, Safer-Internet-Fachstelle digitaler Kinderschutz und die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft haben in Zusammenarbeit zur gesetzlichen Neuerung einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchmaterial und bildichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen verfasst. Diese Schritt-für-Schritt Anleitung richtet sich an Fachkräfte aus psychosozialen und pädagogischen Einrichtungen, die mit Missbrauchs- und sexualbezogenen Darstellungen Minderjähriger oder einem Verdacht darauf konfrontiert werden und bietet eine klare Orientierung und praktische Unterstützung.

Eine Anleitung, die Gesetze verständlich erklärt, ist wichtig, da sie Sicherheit bietet und kompetentes Handeln ermöglicht, was genau Ziel dieses Handlungsleitfadens ist. Ebenso wurde ein Flyer entwickelt, der als Kurzanleitung kompakt die ersten Handlungsschritte sowie Kontaktinformationen aufzeigt. Für Interessierte wurden darüber hinaus Anregungen für Präventions- und Kinderschutzkonzepte gesammelt.

Das gemeinsame Engagement und Handeln ist entscheidend, um ein sicheres Umfeld für alle Kinder zu schaffen. Es ist wichtig, dass die Gesellschaft eine aktive Rolle einnimmt und das Bewusstsein für dieses Thema geschärft wird. Denn nur mit der Meldung eines Verdachts kann effektive Prävention und Intervention gewährleistet werden.

Link zur Broschüre
Link zum Flyer

Einladung: Online-Kurzworkshop Handlungsleitfaden

Die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft, ECPAT Österreich und Stopline, die Meldestelle gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, präsentieren in einem Online-Kurzworkshop am 15. November 2024 den Handlungsleitfaden zum Umgang mit bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchmaterial und bildichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen, beantworten Fragen rund um das Thema und bieten Raum für individuelle Fragen. Der Workshop richtet sich an Fachkräfte und Interessierte.

In dem Workshop wird auf folgende Punkte eingegangen:

• Überblick über den Handlungsleitfaden
• Wichtige Inhalte und Anwendungshinweise
• Antworten auf häufige Fragen
• Raum für individuelle Fragen

Datum: 15. November 2024
Uhrzeit: 10:00-11:00 Uhr
Link zur Teilnahme: https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_exnLXiATS8ePszCmXTCx5A

Rückfragehinweis:

Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft
Telefon: 01 70 77 000
E-Mail: post@jugendanwalt.wien.gv.at

ECPAT Österreich
Tel./Fax: +43 1 293 16 66
info@ecpat.at

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