Keine Eheschließungen im Jugendalter: Heiratsalter ausnahmeslos auf 18 Jahre angehoben!
Seitens der Regierung hat man sich jetzt auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zum Ehealter geeinigt. Dieser soll mit 1. November in Kraft treten und beinhaltet die Abschaffung von Ausnahmen beim Ehealter unter 18 Jahren. Ebenso sind Ehen zwischen Cousins und Cousinen bzw. Nichten/Neffen mit Onkeln/Tanten unzulässig. Dies soll auch für eingetragenen Partnerschaften gelten.
Derzeit gelten Ausnahmen, die Eheschließungen bei Jugendlichen ermöglichen. Wenn diese zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, benötigen sie eine Ehefähigkeitserklärung. Das Gericht kann eine Person für ehefähig erklären, wenn sie für die Ehe reif erscheint und die zukünftige Ehepartnerin/der zukünftige Ehepartner bereits volljährig ist. Grundsätzlich muss auch die/der Obsorgeberechtigte der minderjährigen Person einwilligen. Nähere Informationen finden sich hier: Heirat von Jugendlichen (oesterreich.gv.at)
Die Neuregelung wird damit begründet, dass hier einer Forderung von Unicef nach einem weltweiten Ehealter von 18 Jahren nachgekommen wird und dies auch den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht. Ziel des unbedingten Ehealters von 18 Jahren soll der Schutz von jungen Frauen und jungen Männern in Österreich sein – vor allem im Hinblick auf Kinder- und Zwangsehen.
Darüber hinaus ist bei Eheschließungen von Minderjährigen oder nahen Verwandten im Ausland von Gerichten zu prüfen, ob diese in Österreich anerkannt werden. Dabei muss das Kindeswohl und die sogenannte „ordre public“- Klausel beachtet werden. Derzufolge ist eine fremde Rechtsbestimmung nicht anzuwenden, wenn diese mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar ist. Hier kommt die entsprechende Bestimmung des österreichischen Rechts zur Anwendung.