Erleichterungen für Schuldner nicht auf Kosten von Kindern
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sehen massive Nachteile für Kinder und Jugendliche durch die geplanten Änderungen des Privatinsolvenzrechts. Der Änderungsentwurf sieht Erleichterungen für Schuldner vor. Er übersieht jedoch die Auswirkungen des Gesetzes für jene Kinder und Jugendlichen, die auf Unterhaltszahlungen durch verschuldete Elternteile angewiesen sind.
Unterhaltszahlungen können für Kinder und Jugendliche zur Existenzsicherung beitragen. Die geplanten Änderungen des Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG 2017) gefährden diese Ansprüche. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs betonen daher in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass gesetzliche Unterhaltsansprüche nicht Teil der geplanten Änderungen sein dürfen.
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Stellungnahme zum Entwurf des IRÄG 2017: PDF