Jahresbericht der KIJA 2023: Gemeinsam für Kinderrechte!
Heute, 19. Juni 2024, fand im Wiener Landtag die Präsentation des Jahresberichts der Kinder- und Jugendanwaltschaft (KIJA) statt. Die jährliche Berichtslegung veranschaulicht die engagierte Arbeit dieser weisungsfreien Dienststelle und skizziert damit einen Lagebericht zur Umsetzung der Kinderrechte in dieser Stadt. Ihr Fazit: Obwohl es den politischen Willen und die institutionelle Unterstützung gibt, mangelt es stellenweise an der praktischen Umsetzung und an nachhaltigen Maßnahmen, die tatsächlich im Alltag der Betroffenen ankommen.
„Naturgemäß beschäftigt sich der Bericht daher mit den Versäumnissen der Stadt und des Bundes. Es gibt immer noch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, denen Grundrechte verweigert werden. Diese Versäumnisse mögen systemischer oder struktureller Natur sein, individuell oder auch politisch, dennoch dürfen wir diese nicht hinnehmen. Wenn wir mit Kindern und Jugendlichen sprechen, müssen wir einfach besser werden“, sagt die Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal einleitend.
Bildung, Inklusion, Monitoring, Kinder- und Jugendhilfe sowie ehemalige Heimkinder waren die intensivsten Themen des letzten Jahres. In allen diesen Bereichen muss weiter daran gearbeitet werden, dass unabhängig der individuellen Bedürfnisse und Hintergründe von Kindern und Jugendlichen, gleiche Chancen und ihre gesellschaftliche Teilhabe erreicht wird.
Die Forderungen der KIJA bleiben daher:
• Umfassende Maßnahmen gegen den Lehrer:innen- und Fachkräftemangel unter besonderer Berücksichtigung des in Wien überproportional wachsenden Inklusionsbedarfs zu schaffen.
• Anspruch auf einen Kindergartenplatz auch für Kinder mit Behinderungen.
• Bereitstellung von Assistenzdiensten an öffentlichen Pflichtschulen und Privatschulen.
• Kinderschutzkonzepte: Lehrkräfte sollen Hinweise auf inner- und außerfamiliäre Gewalt erkennen, ihre Wahrnehmungen mit den Kinderschutzbeauftragten teilen, damit diese entsprechende Maßnahmen einleiten können.
• Verbesserung der Qualität in der stationären Fremdbetreuung.
• Ausbau der Arbeit mit betroffenen Eltern von Kindern und Jugendlichen, die in Wohngemeinschaften leben, um die Rückführung zu ermöglichen.
• Ausbau zeitnaher und hochfrequenter Angebote bzw. Unterstützungssysteme wie z. B. ambulante Formate.
• Rechtsanspruch auf Entschädigung für Kinder und Jugendliche, die in der stationären Fremdbetreuung Gewalt und Missbrauch erleben.
• Transparente und kontinuierliche Entschädigungsleistung für ehemalige Heimkinder.
• Gesamtsituation in Wohngemeinschaften verbessern: Personal- bzw. Fachkräftemangel beheben. Adäquate Arbeitsbedingungen und Einschulungsphasen ermöglichen sowie Abbau bürokratischer Hürden.
• Pflegeeltern bestmöglich ausbilden und regelmäßig bei deren Aufgaben unterstützten sowie kontinuierliche Kontrolle der Lebenssituationen von Pflegekindern.
Und nicht zuletzt gilt es die anhaltenden Auswirkungen der Pandemie bereichsübergreifend im Auge zu behalten, was in erster Linie den Ausbau kostenfreier psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Angebote zur Bekämpfung negativer Auswirkungen erfordert.
Gleichermaßen übergreifend und unabhängig vom politischen Handlungsfeld gilt es das sogenannte Kinderrechte Mainstreaming voranzutreiben. Die systematische Integration von Kinderrechten in alle politischen und administrativen Entscheidungsprozesse muss ein selbstverständlicher Zugang werden, der die Bedürfnisse und Rechte von Kindern gezielt berücksichtigt.
„Die Zukunft hält für die Kinderrechte also noch viel bereit. Die Nutzung kollektiver Intelligenz und Zusammenarbeit, um innovative Lösungen für die Herausforderungen im Bereich der Kinderrechte zu entwickeln bedeutet, Wissen und Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen und von verschiedenen Akteur:innen zu bündeln und gemeinsam zu nutzen. Das ist unsere Arbeitsweise, die die Kinder- und Jugendanwaltschaft auch künftig mit allen Abteilungen der Stadt Wien und darüber hinaus teilen wird“, schließt Dunja Gharwal.