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Kinderrechtliche Sicht auf die „Schutzhundausbildung“

Kinderrechtliche Sicht auf die Diskussion zur privaten „Schutzhundausbildung“ und zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen bei Hundesportveranstaltungen mit Gewalt- und Dominanzszenarien

Ausgangspunkt dieser kinderrechtlichen Stellungnahme stellt die Diskussion um ein angedachtes Verbot für private Beiß- und Angriffstrainings bei Hunden dar (siehe bspw. Tieranwalt.at – ‚Schutzhunde‘: Prüfungsordnung mit Gewalt- und Dominanzszenarien). Der Allianz aus Tierschutz-Einrichtungen, die sich für das Verbot aussprechen und dessen Notwendigkeit bereits mehrfach gut argumentiert haben, ist auch aus kinderrechtlicher Sicht beizupflichten.

Das durch Beiß- und Angriffstraining erhöhte Erregungsniveau von Hunden stellt auch für Kinder und Jugendliche ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Insbesondere das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Spielen wird durch allfällige Beißunfälle eingeschränkt, die bspw. durch das Verwechseln von Triggern außerhalb des Übungsplatzes vorkommen können. Ebenso ist die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Übungen, bei denen im Rahmen von Hundetrainings Gewalt- und Dominanzszenarien stattfinden, aus kinderrechtlicher Sicht kritisch zu sehen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer sprechen sich in diesem Sinne für das Etablieren von Regelungen aus, die den Kinderrechten entsprechen und unterstützen den dringenden Handlungsappell der Tierschutz-Allianz gegen Beiß- und Angriffstraining.