Weltkindertag am 20. September
Um die Rechte der Jüngsten in der Gesellschaft geht es am Weltkindertag am 20. September. Dabei wollen wir einen Blick darauf werfen, was Kinderrechte mit Demokratie zu tun haben.
Zur Geschichte des Internationalen Weltkindertags in Österreich
Die Ursprünge des Weltkindertags sind sehr eng mit reformpädagogischen, aber auch sozialistischen Vorstellungen des frühen 20. Jahrhunderts verbunden. Auch das große Leid von Kindern im Zuge des Ersten Weltkriegs hat das Bewusstsein für den Schutz sowie die Bedürfnisse von Kindern gestärkt. Im September 1924 verabschiedete der Völkerbund die „Genfer Erklärung“ mit 5 Artikeln, die für Kinder körperliches und geistiges Wohlergehen, Zugang zu Bildung, Schutz vor Ausbeutung, Förderung und Unterstützung in Notsituationen einforderte. Mit Ende des Zweiten Weltkriegs und der Auflösung des Völkerbunds 1946 gerieten die Kinderrechte vorübergehend in den Hintergrund, da auch die UNO die Genfer Erklärung nicht übernommen hat und es damit keine völkerrechtliche Bindung mehr gab. Erst 1954 wurde UNICEF mit der Festlegung eines Kindertages beauftragt, um international ein Zeichen für die Rechte von Kindern zu setzen. In Österreich wurde der 20. September festgelegt, die Vereinten Nationen feiern jedoch am 20. November den Internationalen Tag der Kinderrechte. Aber unabhängig jeglicher Bezeichnungen ist kein Tag zu viel um den Fokus auf die Rechte von Kindern zu lenken. Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) von der UN-Generalversammlung angenommen und ist am 2. September 1990 in Kraft getreten. Österreich hat die UN-KRK 1992 ratifiziert und sich wie alle 196 UN-Mitgliedsstaaten damit verpflichtet, die Kinderrechte einzuhalten.
Demokratiebildung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen
Es ist Grundbedingung und zentrale Aufgabe eines demokratischen Staates, alle Kinder zu schützen und zu stärken – denn die Sicherung des Kindeswohls ist eine vorrangige Aufgabe des Staates und gleichzeitig sichern gleiche Chancen, Mitbestimmung und Solidarität die Zukunft der Demokratie. Aber wesentliche Kinderrechte wie jene auf Gesundheit, Bildung, Freizeit oder Armutsbekämpfung fehlen im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert deshalb, die UN-Kinderrechtskonvention vollständig in der Verfassung zu verankern und zudem den Gesetzesvorbehalt für zulässige Beschränkungen von Kinderrechten (Art. 7) ersatzlos zu streichen.
Politische Prozesse mitgestalten
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, ist ein verfassungsmäßig gewährleistetes Recht (Artikel 4 BVG Kinderrechte). In der Praxis gibt es hierzu aber noch viel zu tun, denn bis heute gibt es kein verbindliches Instrumentarium, wie die Sicht von jungen Menschen in die politischen Gestaltungsprozesse einfließen kann. Die KJA Wien fordert hier einen obligatorischen Mechanismus, der zum einen Anliegen von Kindern und Jugendlichen in die Gesetzgebungsprozesse einbringt und zum anderen vorgeschlagene Gesetzesinitiativen, die negative Auswirkungen auf junge Menschen haben, im Sinne der Kinderrechte und der Generationengerechtigkeit anpasst.
Demokratie in Kindergärten und Schulen leben
Partizipation muss – auch praktisch – erlernt werden, am besten so früh wie möglich. Bildungseinrichtungen sind hier in die Pflicht zu nehmen. Die Kinderrechte müssen den PädagogInnen wie den Kindern und Jugendlichen bekannt sein. Nur wer seine Rechte kennt, kann sich darauf berufen. Es braucht regelmäßige Foren, in denen junge Menschen ihr Recht auf Beteiligung umsetzen und ihre Lebenswelt mitgestalten können. Gelebte Mitbestimmung bedeutet für Kinder und Jugendliche die Erfahrung von Selbstwirksamkeit, bereitet auf mündige Teilhabe am politischen Geschehen vor und ist ein wirksames Präventionsinstrument. Aus diesem Grund fordert die KJA Wien die Aufnahme der Kinderrechte in die Ausbildungscurricula der Pädagog:innen sowie in die Lehrpläne. Jede Bildungseinrichtung muss alters- und entwicklungsgerechte Beteiligungsformen etablieren.
Gesellschaftlichen Polarisierungen und extremistischen Entwicklungen entschieden entgegenwirken
Demokratieförderung und Präventionsarbeit sind grundlegend für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Hierzu bedarf es einerseits demokratiebildender Maßnahmen und einer Stärkung des Zusammenhalts, andererseits aber auch konkreter Maßnahmen, um extremistischen Entwicklungen frühzeitig und effektiv begegnen zu können. Deshalb empfiehlt die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien, anknüpfend an die Empfehlungspapiere des bundesweiten Netzwerks Deradikalisierung und Extremismusprävention, ein Ausstiegprogramm für extremistische Personen und die Implementierung einer Informations- und Dokumentationsstelle Islamismus sowie einer Informations- und Dokumentationsstelle Rechtsextremismus.