30 Jahre Kinderrechte in Österreich
Heute am 5. September vor 30 Jahren wurde mit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention ein Meilenstein für die Kinderrechte in Österreich gesetzt. Damit wurden Grundsätze aufgestellt, die auch heute noch den zentralen Grundstein der Kinderrechte in Österreich darstellen und die Basis für die Arbeit der Österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften bieten.
Die UN-Kinderrechtskonvention regelt von dem Recht auf Bildung, über das Recht auf Gesundheit bis hin zum Recht auf Spielen den gesamten Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen. Eingefordert wird, dass wir die Kinderrechte bereitstellen, sie schützen und Mitbestimmung ermöglichen. Die Kinder- und Jugendanwält:innen Österreichs weisen drauf hin, dass „die Kinderrechte vier Kernelemente beinhalten:
- Alle Kinder haben Rechte und kein Kind darf diskriminiert werden.
- Das Kindeswohl muss immer im Mittelpunkt stehen.
- Alle Kinder haben ein Recht darauf zu leben und sich bestmöglich entwickeln zu können.
- Jedes Kind muss die Möglichkeit haben bei allen es betreffenden Entscheidung gehört und ernst genommen zu werden. An diese zentralen Grundsätze müssen wir die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich messen.“
Wo stehen wir?
Fakt ist: die Lage der Kinderrechte in Österreich hat sich, auch durch den Einsatz der Kinder- und Jugendanwaltschaften, in den letzten 30 Jahren deutlich verbessert. Genauso klar ist aber auch, dass wir bei weitem noch nicht am Ziel angelangt sind. „Es ist noch viel zu tun bis wir tatsächlich davon ausgehen können, dass die Kinderrechte in Österreich effektiv umgesetzt sind. Noch immer sehen wir große Lücken bspw. im Bereich der formellen und informellen Bildung oder der Kinder- und Jugendhilfe. Da müssen wir bei der Berücksichtigung der Kinderrechte insbesondere hinsichtlich einer gelebten Partizipation noch nachschärfen“, so die Kinder- und Jugendanwält:innen.
Große Herausforderungen
Die vielen Krisen mit denen wir aktuell konfrontiert sind treffen gerade die Jüngsten in unserer Gesellschaft besonders hart. Das merkt man nicht zuletzt an den Folgen der Pandemie, durch die psychische Belastungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen stark gestiegen sind. Auch die abermals gestiegene Kinderarmut ist aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs ein Problem, dass entschlossen angegangen werden muss. „Hier müssen wir so schnell wie möglich handeln und das Kindeswohl in seiner Rolle als soziales Grundrecht ernst nehmen. Wir haben im Sinne des Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip die Verantwortung, dass allen Kindern die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Entwicklung und Entfaltung zur Verfügung stehen“, so die Kinder- und Jugendanwält:innen.
Der Klimawandel ist immer noch die vermutlich größte Bedrohung für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Österreich. Auch in diesem Bereich wird es wichtig sein, die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, mutige Entscheidungen für die nächsten Generationen schon heute zu treffen. Dabei besteht nach Art 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern die gesetzliche Verpflichtung im Sinne der Generationengerechtigkeit zu handeln und somit auch zukünftige Beeinträchtigungen ernst zu nehmen.
Die Kinderrechte in Österreich umzusetzen und zu schützen ist auch nach 30 Jahren nicht viel leichter geworden. Dennoch blicken alle Kinder- und Jugendanwaltschaften positiv in die Zukunft. „Es gibt noch viel was wir erreichen können mit und für unsere Kinder, Enkelkinder und alle nachfolgenden Generationen!“, so die Kinder- und Jugendanwält:innen Österreichs in Hinblick auf die kommenden Herausforderungen. Eines ist auf jeden Fall sicher: die Kinder- und Jugendanwaltschaften freuen sich auf eine weitere starke und kinderrechtlich orientierte Zusammenarbeit mit dem Bund und Ländern, ihren Organisationen und den Bewohner:innen Österreichs, egal welchen Alters in den nächsten 30 Jahren.