Was kostet Kinderglück – Kinderkostenstudie zeigt es deutlich auf!
Für umfassende und rasche Lösungen gegen Kinderarmut plädieren die Wiener Kinder- und Jugendanwält:innen. Die Ergebnisse der Kinderkostenstudie liefern hierfür eine gute Basis.
„Mit der Veröffentlichung der Kinderkostenstudie ist eines klar geworden: Es braucht ein echtes Umdenken bei den Familien- und Sozialleistungen“, so die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal. „Wir brauchen Leistungen, die Kinderarmut tatsächlich verhindern und sozial ausgleichend wirken“. Mit der Studie liegen endlich die dringend benötigten Zahlen zur Neuberechnung der Regelbedarfssätze vor. Sozial- und Familienleistungen können nun so gestaltet werden, dass sie sich an den realen Lebensbedingungen der Familien orientieren.
Wertanpassung der Familienleistungen dringend notwendig
Die Zahlen sprechen für sich: Es ist viel zu wenig Geld für Kinder da. Deshalb sind viele Kinder armutsgefährdet oder manifest arm. Besonders die dramatische Situation bei Alleinerzieher:innen, bei denen die Diskrepanz zwischen den Kosten der Kinder und den finanziellen Möglichkeiten der Haushalte enorm ist, verlangt ein möglichst schnelles Handeln. „Die Frage, was ein Kind kostet, muss zentraler Ausgangspunkt dafür sein, effektive Mechanismen zur Verhinderung von Kinderarmut zu schaffen“, so Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs. „Denn alle Kinder haben das Recht, die Unterstützung zu bekommen, die sie für ein glückliches und sorgenfreies Aufwachsen brauchen. Und das verpflichtet uns als Gesellschaft, dieses Recht zu sichern. Die Kinderkostenstudie hat eindrücklich gezeigt, dass hier wesentliche Nachbesserungen unerlässlich sind.“ Der Kinder- und Jugendanwalt richtet sich hier an die politischen Entscheidungsträger:innen: „Die Erkenntnis, dass die bestehenden Leistungen für Familien unzureichend sind, schließt ein, diese Leistungen, etwa den Familienbonus Plus, zu überprüfen und auch neue Lösungen zu entwickeln. Wir sollten fragen: Kommen die Leistungen tatsächlich allen Kindern und Jugendlichen zugute? Wird Ungleichheit dadurch ausgeglichen? Und wird so überhaupt das Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip, das in unserer Verfassung verankert ist, tatsächlich umgesetzt? Unser Ziel muss es sein, Kinder umfassend gegen Armut abzusichern. Dazu sollten wir Kinder als Rechtsträger:innen anerkennen. Eine Kindergrundsicherung würde dies verwirklichen.“
Kinderkostenstudie als Chance für die Berücksichtigung des Kindeswohls
„Der Ressourcenmangel in den Familien ist gravierend. Er verursacht Leid und Entbehrung, er nimmt Kindern Chancen und bedeutet für viele Familien einen Alltag voller finanzieller Sorgen“, fassen die Kinder- und Jugendanwält:innen Dunja Gharwal und Ercan Nik Nafs zusammen. „Viele Kinder und Jugendliche sind in ihrem Recht auf soziale Teilhabe massiv beschränkt, in ihrer körperlichen Gesundheit bedroht oder gar geschädigt und in ihrer Bildung beschnitten.“ Dringend notwendig sind gleiche Bildungschancen für wirklich alle Kinder und Jugendlichen, ein Ausgleich der schulbezogenen Kosten, der Ausbau von Freizeitangeboten und eine für alle Kinder und Jugendlichen zugängliche medizinische, therapeutische und psychosoziale Versorgung.
Gemeinsam gegen Kinderarmut
„Das Bewusstsein, dass Kinderarmut beseitigt werden muss, ist heute in Europa breit verankert“, freuen sich die Kinder- und Jugendanwält:innen. So haben die Sozialminister:innen der EU die Kindergarantie ins Leben gerufen: Bis März 2022 soll auch Österreich im Rahmen des Programms Kinderchancen einen Nationalen Aktionsplan erarbeiten, damit Kinderarmut in Österreich Geschichte wird. „Mit der Kinderkostenstudie haben wir in Österreich eine Grundlage, um entsprechend zu handeln. Das ist eine große Chance“, so die Kinder- und Jugendanwält:innen. „Schaffen wir jetzt eine umfassende Verbesserung der Lebenssituationen von armutsgefährdeten Kindern und machen wir unsere Gesellschaft zu einer besseren!“