Nichtraucherschutz neu: ein erster Erfolg für die Kinder- und Jugendgesundheit!
Mit dem ab 1. November in Kraft tretenden Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie, wurde ein erster Erfolg erzielt, der vor allem für junge Menschen einen wesentlichen Beitrag ihrer Gesundheitsförderung darstellt. Zum Positiven verändert sich damit vor allem einiges für jugendliche ArbeitnehmerInnen: ihre Ausbildung oder Beschäftigung in Gastronomiebetrieben muss künftig in NichtraucherInnenräumen erfolgen.
Zugang zu Tabakwaren erschweren und Jugendschutz ausbauen
Dennoch sind längst nicht alle Wege der Tabakprävention hinreichend ausgeschöpft. Erschreckend hohe Zahlen belegen, dass Jugendliche durchschnittlich mit dem 14. Lebensjahr zu rauchen beginnen – 1,8 Millionen ÖsterreicherInnen rauchen bereits ab dem 15. Lebensjahr sogar täglich. Im europäischen Vergleich liegt Österreich damit bei jugendlichen RaucherInnen mit 14,5 Prozent deutlich über dem OECD-Durschnitt (12 Prozent).
Der leichte Erwerb von Rauchwaren bleibt ein weiteres Problem, hierbei insbesondere die ständige Verfügbarkeit durch öffentliche Zigarettenautomaten – die noch nicht alle auf die Alterskontrolle umgestellt sind und somit stillgelegt sein müssten.
Tabakprävention konsequent weiterführen
Im Sinne der strukturellen Prävention liegt daher sowohl bei den Behörden als auch den Anbietern von Tabakwaren bzw. der Tabakindustrie eine große Verantwortung den Jugendschutz zu unterstützen.
Ein gemeinsames Ziel muss es sein, Lösungsansätze zu erarbeiten, die den Jugendschutz weiterhin ausbauen, um die Anzahl an rauchenden Jugendlichen deutlich zu reduzieren. Dabei sollen alle Maßnahmen den Ansätzen zeitgemäßer Suchtprävention (Hilfe statt Strafe, Entkriminalisierung, Erwachsene als Vorbilder, strukturelle Prävention und Maßnahmen etc.) entsprechen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft erachtet es daher als eine gesellschaftliche und soziale Pflicht, einen verantwortungsvollen Umgang mit Tabakwaren in Österreich zu fördern als auch junge Menschen selbst in diesen Prozess miteinzubeziehen – sie über das Suchtpotential sowie die Gesundheitsgefährdung sachlich und altersadäquat zu informieren.