Kinderschutz in Ferienlagern: Kija Österreich fordert rechtliche Lücken zu schließen

Mit dem bevorstehenden Ferienbeginn sind viele Familien auf der Suche nach einer Ferienbetreuung für ihre Kinder. Viele Organisationen – neben Vereinen auch private Anbieter*innen – bieten Betreuung in Form von Ferienlagern an. Da sich die Kinder und Jugendlichen während dieser Zeit außerhalb ihres gewohnten familiären Umfelds befinden und oft in abgeschirmten Strukturen von fremden Personen betreut werden, kommt dem Kinderschutz eine zentrale Rolle zu.

Aktuell gibt es in diesem Bereich jedoch keine österreichweiten Standards. Betreiber*innen von Ferienlagern sind in der Regel weder verpflichtet, diese bei einer Behörde anzuzeigen noch einen Strafregisterauszug oder eine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ des eingesetzten Personals zu verlangen. Ebenso sind Kinderschutzkonzepte nicht verpflichtend vorgesehen. Das bedeutet, dass grundsätzlich jede Person ein Ferienlager eröffnen und Kinder betreuen kann – ohne jegliche Kontrolle und ohne Schutzmaßnahmen für diese Kinder.

Diese Situation zeigt die Lücken in der aktuellen Gesetzeslage auf und macht den Bedarf an rechtlichen Regelungen und Schutzstandards deutlich.

Daher haben die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs die gesetzlichen Grundlagen analysiert und Maßnahmen abgeleitet, die die kinderrechtlichen Lücken schließen sollen.

Positionspapier Ferienlager