24. September: global für Klimaschutz und Kinderrechte auf die Straße!

Der Klimawandel bedroht Kinderrechte – Generationengerechtigkeit jetzt!

Die KJA hat die gesetzliche Aufgabe, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu schützen und speziell die Themen anzugehen, die zu den dringlichsten Bedürfnissen bzw. größten Ängsten von Kindern und Jugendlichen zählen. Unbestrittenerweise hat sich dabei in den letzten Jahren ein Problem ganz besonders bedrohlich hervorgetan: der Klimawandel. Und genau dieser ist der Grund, weswegen sich Kinder und Jugendliche am 24. September wieder in Wien versammeln. Die Ausgangslage dabei ist klar. Denn Wissenschaftler:innen auf der ganzen Welt sind sich einig, dass der Klimawandel umfassende und irreversible Folgen mit sich bringen wird. Ebenso besteht ein breites Verständnis darüber, dass Kinder und Jugendliche durch diese Vorgänge besonders gefährdet sind. Und trotzdem wird immer noch nicht genug getan, um dieser drohenden Gefahr mit der notwendigen Kraft entgegenzuwirken.

Kinder und Jugendliche geben die Richtung vor: Das Klima retten!

Was der Klimastreik eindrucksvoll aufzeigt ist, dass die Kinder und Jugendlichen in Wien und der ganzen Welt vorzeigen, dass es so wie bisher nicht weitergeht, wenn wir den Klimanotstand bewältigen wollen. Kinder und Jugendliche wollen sich daran beteiligen, dieses Problem anzugehen und zeigen durch ihre Aktionen die richtige Richtung vor. Genau das spiegelt sich schon in der partizipativ entwickelten Wiener Kinder- und Jugendstrategie wider: Auch hier hat sich ganz klar gezeigt, dass Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes für Kinder und Jugendliche in Wien an erster Stelle stehen. Der Wiener Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs nimmt eben diese Bedenken besonders ernst „Wozu wir jetzt alle aufgefordert sind, ist zu handeln und einen Rahmen zu schaffen, in dem der Klimanotstand effektiv bekämpft werden kann. Das ist auch im Sinne der Generationengerechtigkeit unsere Verpflichtung.“

Ökologische Kinderrechte als Chance für die Trendwende

Mit dem Artikel 1 des B-VG Kinderrechte wurden im Jahr 2011 ebendieser Gedanke der Generationengerechtigkeit und das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung bereits im Verfassungsrang verankert. Gerade diese Aspekte sind also zu beachten, wenn es um die Einhaltung des Kindeswohls geht. Denn dieses muss nach der oben bereits genannten Norm in allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen vorrangig berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit dem Klimawandel bedeutet das also einen klaren Auftrag, die längst notwendige Trendwende einzuläuten und weiter daran zu arbeiten, einen effektiven Schutz für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal sagt dazu, dass „Umweltschutz gleichzeitig auch ein wichtiger Kinderschutz ist. Wir haben also dafür zu sorgen, die Ängste und Anregungen der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen und das Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip gerade in diesem Bereich auch tatsächlich einzuhalten.“

Die KJA freut sich somit über den großartigen Einsatz der Kinder und Jugendlichen und wird weiterhin dafür einstehen, dass ihre Forderungen rund um den Klimanotstand Gehör finden und umgesetzt werden.